Durch den Bruch der Bundesregierung am 06. November 2024 sind viele Gesetzesvorhaben, die noch zur Umsetzung vorgesehen waren, ins Stocken geraten. Davon betroffen ist auch das Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz (IKJHG), das eigentlich bis zum Sommer 2025 verabschiedet werden sollte. Zur Überraschung Vieler hat die Bundesregierung am 27.11.2024 einen Entwurf (sogenannter Regierungsentwurf) des IKJHG verabschiedet, der sich in einigen Teilen vom bis dahin bekannten Referentenentwurf vom 16.09.2024 unterscheidet.
Ziel dieser Verabschiedung ist es, dass das Gesetz noch vor den Wahlen zum Bundestag am 23. Februar 2025 in einem verkürzten Verfahren verabschiedet werden soll. Die Fraktionen der Bundesregierung (seit 06.11.2024 nur noch SPD und Die Grünen) haben jedoch im Deutschen Bundestag keine eigene Mehrheit. Zudem ist das IKJHG ein zustimmungspflichtiges Gesetz, das daher auch durch den Bundesrat verabschiedet werden muss.
Aktuell ist noch unklar, ob der Regierungsentwurf die parlamentarische Befassung besteht und zur Verabschiedung vorgeschlagen wird. Nach Einschätzung einiger Expert:innen sind die Chancen deutlich größer, dass die parlamentarische Befassung frühzeitig endet und das Gesetz somit nicht durch den Deutschen Bundestag verabschiedet und auch nicht an den Bundesrat zurückgeleitet wird. Zum aktuellen Stand des parlamentarischen Prozesses informieren wir über unsere digitalen Medien.
Der BHP hat das Ziel einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe stets unterstützt. Sollte das IKJHG keine weitere Befassung im Januar und Februar 2025 finden, hoffen wir daher, dass das Vorhaben nach den Bundestagswahlen am 23. Februar 2025 durch eine neue Bundesregierung wieder aufgenommen wird. Hierbei sollte auf den bisherigen Entwürfen aufgebaut werden. Wichtig ist uns jedoch, dass dann auch das Vertragsrecht im Sozialgesetzbuch VIII (Acht) mit reformiert wird, um eine Schlechterstellung insbesondere von ambulanten Anbietern zu vermeiden. Hier wird sich der BHP an der Seite weiterer Verbände einbringen.
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