In der Tarifrunde für die rund 2,3 Millionen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen haben die Tarifparteien einen Abschluss erzielt. Am Sonntag, den 25. Oktober 2020, haben sich nach langwierigen Gesprächen in der dritten Verhandlungsrunde die Gewerkschaften ver.di und der dbb Beamtenbund und Tarifunion mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitsgeberverbände (VKA) und ihrem Verhandlungspartner, dem Bund, auf ein Verhandlungsergebnis verständigt. Die Beschäftigten in der Pflege, deren Löhne seit Ausbruch der Corona-Pandemie deutlich stärker in den Fokus gerückt sind, profitieren dabei stärker als die übrigen Beschäftigten, unter anderem durch höhere Zulagen.

Zu den Eckdaten:
Insgesamt geht es bei diesem Tarifvertrag um tabellenwirksame Erhöhungen von 3,2 % in den oberen bis 4,5 % in der niedrigsten Entgeltgruppe, verabredet in zwei Stufen:

  • Die erste Anhebung der Gehälter erfolgt zum 01. April 2021 um 1,4 %, mindestens aber 50,00 EUR (Azubis 25,00€);
  • die zweite Anpassung erfolgt dann zum 01. April 2022 um weitere 1,8 % (Azubis 25,00).

Zudem wurden vereinbart:

  • Eine Erhöhung der Jahressonderzahlung für die Entgeltgruppen 1 – 8 um 5 %.
  • Eine einmalige Corona-Sonderzahlung (E 1-8: 600 EUR, E 9-12: 400 EUR, E 13-15: 300 EUR, Azubis VKA: 225 EUR, Azubis Bund: 200 EUR)
  • Eine monatliche Pflegezulage für alle Beschäftigten der P-Tabelle (1.1.2021: 70 EUR, 1.1.2022: noch einmal 50 EUR, insgesamt 120 EUR)
  • Der ausgehandelte Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 28 Monaten, rückwirkend ausgehend vom 01. September 2020 bis 31. Dezember 2022 (die sieben Monate von September 2020 bis einschließlich März 2021 sind als Leermonate vereinbart).

Beschäftigte in Krankenhäusern und den Pflege- und Betreuungseinrichtungen profitieren insgesamt von bis zu drei Zulagen (einmalige Coronazulage, monatliche Pflegezulage, Wechselschichtzulage).
Weiter wurde die Angleichung der Arbeitszeit im Tarifgebiet Ost auf das Westniveau in zwei Schritten im Jahr 2022 (ab Januar 2022 39,5 Stunden) und 2023 (ebenfalls ab Januar auf 39 Stunden) vereinbart – für die Beschäftigten in Krankenhäusern und im Pflegebereicht greift diese Regelung erst ab dem Jahr 2023. Die abschließende Angleichung auf 38,5 Stunden ist für das Jahr 2025 geplant. Damit sinkt die Ost-Arbeitszeit auf Westniveau.

Stimmen zum Tarifabschluss:
Verdi-Chef Frank Werneke: „Das ist unter den derzeitigen Bedingungen ein respektabler Abschluss, der für unterschiedliche Berufsgruppen, die im Fokus der Tarifrunde standen, maßgeschneidert ist.“
Der Präsident der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), Ulrich Mädge: „Uns war es wichtig, dass die Beschäftigten in den Krankenhäusern und in der Pflege überdurchschnittlich profitieren.“ Horst Seehofer, Verhandlungsführer des Bundes als Arbeitgeber: „Das Ergebnis liegt, finanziell gesehen, an der Grenze des Verkraftbaren“. Zugleich müsse aber die Leistung der öffentlich Beschäftigten anerkannt werden, gerade auch in Zeiten der Corona-Pandemie. Auf die Beamten des Bundes soll der Abschluss übertragen werden.
Der Vertreter des Beamtenbundes, Silberbach: „Wir haben mit diesem Abschluss das aktuell Machbare erreicht.“

Lesen Sie hier die Informationen der beteiligten Verhandlungspartner: