Anlässlich des Jahrestages der Befreiung des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz gedenkt der Bundestag heute der Opfer des Nationalsozialismus. Im Mittelpunkt des Gedenkens stehen in diesem Jahr die sogenannten „Euthanasie“-Morde.

Die Befreiung des deutschen Konzentrationslagers Auschwitz durch sowjetische Truppen jährt sich heute zum 72. Mal. Bei der offiziellen Gedenkstunde im Bundestag wird insbesondere an die Opfer der „Euthanasie“ im nationalsozialistischen Deutschland erinnert: „Wir gedenken in diesem Jahr besonders der Kranken, Hilflosen und aus Sicht der NS-Machthaber ,Lebensunwerten‘, die im sogenannten ,Euthanasie‘-Programm ermordet wurden“, betonte Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert in seiner Ansprache zum Gedenktag der Opfer des Nationalsozialismus.

Der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar ist in Deutschland seit 1996 ein bundesweiter, gesetzlich verankerter Gedenktag. Schätzungen zufolge fielen im Machtbereich der Nationalsozialisten etwa 300.000 Menschen den sogenannten „Euthanasie“-Morden zum Opfer.

Hier können Sie die Rede von Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert am 27. Januar 2017 zum Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus nachlesen:
https://www.bundestag.de/parlament/praesidium/reden/2017/002/490682

Außerdem findet sich eine Zusammenfassung des Gedenktages auf den Seiten des Bundestages.