Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, den 27.11.2024, den Entwurf zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz – IKJHG) beschlossen. Der Weg ins Gesetzgebungsverfahren ist für das IKJHG damit überraschend doch hergestellt. Ob eine Verabschiebung des Gesetzes vor dem vorgezogenen Ende der 20. Legislaturperiode gelingen kann, ist aktuell nicht abzusehen. Der Zeitdruck bei allen Beteiligten ist hoch.

Ebenfalls am 27.11. wurde der Gesetzesentwurf (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz – IKJHG) veröffentlicht. Dieser unterscheidet sich in einigen Punkten von dem vorab erarbeiteten Referentenentwurf. Eine Analyse des DIJuF (Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V.) der Unterschiede zwischen Referentenentwurf und Gesetzesentwurf finden Sie hier. Der BHP steht im Austausch mit weiteren Verbänden und wird sich in Kürze zum Gesetzesentwurf positionieren.

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