Der BHP hat die BHP-Gebührenempfehlung für zertifizierte heilpädagogische Leistungsanbieter aktualisiert. Der Gebührensatz wurde dabei angehoben, um die Entwicklungen bei den Personal- und Sachkosten abzubilden.
Für heilpädagogische Leistungen beträgt der Entgeltsatz nun 85,00 Euro. Für mobile heilpädagogische Leistungen sind laut Gebührenempfehlung 104,50 Euro angesetzt.
Die BHP Gebührenempfehlung wird anhand von gemittelten Werten berechnet und dient als Richtwert für die Vergütung heilpädagogischer Leistungen in ambulanten heilpädagogischen Praxen. Sie wird regelmäßig aktualisiert und zertifizierten Praxen sowie Leistungsträgern der Eingliederungshilfe zur Orientierung zur Verfügung gestellt.
Die Gebührenempfehlung für 2026 können Sie hier herunterladen:
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