Heilpädagogische Leistungen sind nicht per se von der Umsatzsteuer befreit. Es besteht aber die Möglichkeit, dass die Leistung aufgrund einer Befreiungsvorschrift nach dem Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit ist.

Aufgrund der unterschiedlichen Befreiungsvorschriften bedarf die Frage der Umsatzsteuerpflicht regelmäßig einer Einzelfallbetrachtung. In Zweifelsfällen kann auch vor Aufnahme der Tätigkeit eine, dann allerdings kostenpflichtige, verbindliche Auskunft des zuständigen Finanzamts nach § 89 Abs. 2 Abgabenordnung eingeholt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter → Fragen zur Umsatzsteuer.

Ja, eine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft ist nach Angabe der zuständigen Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege verpflichtend, um Ihren beruflichen Unfallversicherungsschutz abzudecken.

Sie benötigen in jedem Fall eine Berufshaftpflichtversicherung und eine Berufsunfallversicherung (Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft). Melden Sie Ihre selbstständige Tätigkeit der Krankenversicherung und informieren Sie sich ggf. über Vor- und Nachteile einer privaten Krankenversicherung. Zudem müssen Sie mit der Deutschen Rentenversicherung abklären, ob Sie in Ihrer selbstständigen Tätigkeit rentenversicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung sind.

Grundlegende Informationen zur Rentenversicherungspflicht als selbstständige Heilpädagog:in entnehmen Sie folgender Stellungnahme:

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Rentenversicherung

Auskunft zur Rentenversicherung (Stand Sept. 2013)

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Nein. Die Krankenkassen zahlen nur für Dienstleistungen von Gesundheitsberuflern (Ärzten, Physiotherapeuten, Logopäden…). Unsere Berufsgruppe rechnet über die kommunalen Träger der Eingliederungshilfe ab (Jugendhifeträger, Eingliederungshilfeträger).

Nein. Auch ein Fachschul- oder Fachakademieabschluss berechtigt zur Übernahme heilpädagogischer Maßnahmen im Rahmen der Eingliederungshilfe.

Sie verbessern ihre Chancen am Markt sozialer Dienstleistungen und erfüllen die Verpflichtung zur Qualitätssicherung ihrer Leistungen als wichtiges Kriterium im Rahmen einer mit den Leistungsträgern abzuschließenden Leistungs- und Entgeltvereinbarung. Zudem profitieren Sie von zusätzlichen Dienstleistungen des BHP und seiner Agentur (z. B. Fortbildung, Beratung).

Nein, aber eine Zertifizierung macht sie konkurrenzfähiger und ist für Klienten und Leistungsträger ein Signal für Qualität und Transparenz ihrer Angebote.

Cover des Buches Selbstständig als Heilpädagogin

Ja. Der BHP Verlag veröffentlicht seit vielen Jahren einen Leitfaden für selbstständige HeilpädagogInnen, welcher zu den wesentlichen Aspekten der Gründung einer heilpädagogischen Praxis informiert.

Sie können den Leitfaden in der aktuell 9. Auflage im BHP Büchershop bestellen.