Der Vorstand des BHP hat auf seiner Sitzung Ende Januar 2023 beschlossen, eine Adhoc-Arbeitsgruppe einzuberufen, um den Prozess und den Diskurs um eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe bzw. ein inklusives Sozialgesetzbuch VIII (Acht) begleiten zu können und die Interessen von HeilpädagogInnen in diesem Verfahren zu vertreten.

Austausch zu Fragen des Fachkräfteangebots und möglicher neuer Leistungstatbestände

Aus dem Kinder- und Jugendlichen-Stärkungsgesetz (KJSG) aus dem Jahr 2021 geht hervor, dass ab 2028 Leistungen zur Teilhabe für Kinder- und Jugendliche mit Beeinträchtigungen und Behinderungen unter dem Dach des SGB VIII gebündelt werden sollen. Das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) hat nun damit begonnen, diesen Prozess zu steuern. Die Arbeitsgruppe des BHP wird in regelmäßigem Austausch mit anderen Verbänden stehen, um sich vor allem zu Fragen des Fachkräftegebots und möglicher neuer Leistungstatbestände einzubringen.

Weiterqualifizierung zur/zum VerfahrenslotsIn ab 2024

Auch beschäftigt die Arbeitsgruppe das Thema der VerfahrenslotsInnen. Der BHP ist Teil eines Beirats, der bis zum Ende des Jahres 2023 ein Curriculum für die neue Position der VerfahrenslotsInnen erstellen soll. Aller Voraussicht nach werden sich HeilpädagogInnen ab 2024 zu VerfahrenslotsInnen weiterqualifizieren können. Noch ist allerdings offen, ob dieser Weg nur akademisch ausgebildeten HeilpädagogInnen offensteht. Der BHP setzt sich dafür ein, dass auch fachschulisch ausgebildete HeilpädagogInnen zu VerfahrenslotsInnen weiterqualifizieren können.

Für Anregungen oder bei Fragen zu diesen Themen wenden Sie sich gerne an Herrn Kai-R. Timpe.