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Unter welchen Voraussetzungen können Heilpädagog:innen in der Kinder- und Jugendhilfe, der Frühförderung oder der Eingliederungshilfe als Fachkräfte tätig werden? Die Antwort darauf ist nicht bundesweit einheitlich geregelt. Je nach Bundesland, Arbeitsfeld und konkreter Tätigkeit gelten unterschiedliche Vorgaben.

Der BHP hat deshalb drei aktuelle Synopsen zusammengestellt. Sie geben einen Überblick über die jeweiligen landesrechtlichen Regelungen, Fachkräftevereinbarungen und weiteren Vorgaben und zeigen, welche heilpädagogischen Qualifikationen in den verschiedenen Arbeitsfeldern anerkannt werden.

Zur Verfügung stehen Übersichten zu:

  • Heilpädagog:innen in der Kinder- und Jugendhilfe
  • Heilpädagog:innen in der Frühförderung
  • Heilpädagog:innen in der Eingliederungshilfe

Die Synopsen sollen Fachkräften, Einrichtungen und Trägern eine erste Orientierung ermöglichen. Da die Regelungen je nach Bundesland und Einsatzbereich unterschiedlich ausgestaltet sind, können sich im Einzelfall abweichende Bewertungen ergeben.

Die drei Synopsen stehen hier zum Download bereit: