Wir machen uns stark für Kinderrechte!

Unter diesem Motto fand am gestrigen Dienstag, dem 04.04 2017, ein gemeinsamer Festakt des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIM) und der National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Berlin statt. Anlass war das Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland vor 25 Jahren.

Kinderrechte endlich im Grundgesetz verankern! – diese zentrale Forderung der beteiligten Institutionen bekräftigten noch einmal deutlich und ausführlich Bundesministerin Manuela Schwesig und Bundesjustizminister Heiko Maas in ihren Ausführungen. Heiko Maas formulierte es so: “Es wäre ein wichtiges Symbol, Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz zu verankern. Kinder sind unsere Zukunft. “

Manuela Schwesig skizzierte die Meilensteine, die seit dem Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention am 5. April 1992 erreicht wurden:

  • Das Gesetz zur Ächtung von Gewalt in Erziehung trat im Jahr 2000 in Kraft,
  • im Jahr 2010 gab die Bundesregierung die Vorbehaltsregelung auf und nahm die UN-Kinderrechtskonvention umfassend an,
  • 2015 wurde die Monitoringstelle UN-Kinderrechtskonvention am Deutschen Institut für Menschenrechte eingerichtet.

Auch Schwesig betonte die besondere Rechtslage und Schutzbedürftigkeit von Kindern und unterstrich noch einmal ganz deutlich ihr persönliches Engagement, aber auch das des BMFSFJ für die Forderung nach der Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz.

Brauchen wir die Kinderrechte im Grundgesetz und wo stehen wir in 25 Jahren?

Im Podiumsgespräch unter der Moderation von Sandra Maischberger diskutierten Prof. Dr. Jörg Maywald, Sprecher der National Coalition, Prof. Dr. Beate Rudolf, Leiterin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, Petra Grimm-Benne, Ministerin für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt, Manuela Schwesig und Heiko Maas auf der Grundlage ihrer Erfahrungszusammenhänge und Aufgabenschwerpunkten insbesondere folgende Aspekte: Was wurde bereits erreicht? Brauchen wir die Kinderrechte im Grundgesetz überhaupt? Und wo stehen wir in 25 Jahren?

Einig waren sich die Diskutierenden darin, dass die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und deren wirkungsvolle Ausgestaltung der nächste logische Schritt in der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention sind.

Die nachfolgende Fachveranstaltung wurde von Prof. Dr. Hüther mit dem Vortrag: „Weshalb Kinder ernstgenommen werden müssen“ und einem Bericht von Frau Mag. Schiffrer-Barac, Kinder- und Jugendanwältin Steiermark, die die Strukturen zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in der Steiermark aufzeigte, gestaltet.

Aktiv mitgestalten konnten die Teilnehmenden den Fachteil über 4 Gesprächsrunden im Rahmen eines moderierten Speeddatings zu den Fragestellungen:

  • Welche positiven Beispiele erleben sie in der Umsetzung der Kinderrechte?
  • Welche Schwierigkeiten in der Umsetzung stellen sich dar?
  • Wie wäre eine Traumsituation in 25 Jahren?

Die abschließende Gesprächsrunde war offen für allgemeinen Austausch. Mit einem kleinen Imbiss und anregenden Tischgesprächen klang die Veranstaltung aus.

Weitere Informationen auf der Seite der National Coalition Deutschland.

Heiko Maas und Manuela Schwesig äußerten sich außerdem über ihre Twitterkanäle:

https://twitter.com/ManuelaSchwesig

https://twitter.com/heikomaas