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Seminar-Nr.: 25 W 7.5

Heilpädagogische Autismus-Beratung Grundlagen der Eingliederungshilfe und der ICF für Menschen aus dem Autismusspektrum

Datum:
20.06.2025 – 27.06.2025
Ort:
Online
Anmeldeschluss:
16.05.2025
Plätze verfügbar
Heilpädagogisches Handeln mit Menschen des Autismus-Spektrums umfasst vielfältige methodische Ansätze, zu denen das Modul einen Überblick bietet und besonders auf Unterstützte Kommunikation blickt. Wichtig sind bei der Methodenauswahl eine individuelle Wahrnehmung der Ressourcen des betroffenen Menschen und seines Umfeldes und eine ebenso individuelle Ausrichtung auf den Menschen und sein Umfeld.
 
Der TEACCH-Ansatz gehört zu den gängigen Handlungskonzepten in Bezug auf Menschen aus dem Autismus-Spektrum und lässt sich mit den Aspekten der Strukturierung, der Rhythmisierung und der Visualisierung von Abläufen konstruktiv für heilpädagogisches Handeln nutzen. Die Unterstützte Kommunikation (UK) inklusive PECS eröffnet für viele eingeschränkt oder nicht sprechende Menschen Viele Menschen des Autismusspektrums benötigen und beziehen Unterstützung in Form von Leistungen der Eingliederungshilfe (SGB IX, ggf. § 35a SGB VIII. Nähere Bestimmungen finden sich in den Ausführungsvorschriften der Länder. Die gesetzlichen Grundlagen schaffen die Rahmenbedingungen heilpädagogischen Handelns. Der Erwerb und die stetige Aktualisierung rechtlicher Kenntnisse sind daher für die Leistungserbringung unentbehrlich; sie ermöglichen überdies eine advokatorische Unterstützung der betroffenen Personen und ihrer Angehörigen.
 
Ein in diesem Zusammenhang relevanter Aspekt ist das klare Bekenntnis des BTHG zur ICF. So hat bereits 2018 das bio-psycho-soziale Modell von Behinderung explizit Eingang in das SGB IX gefunden und die Ermittlung des individuellen Bedarfs des Leistungsberechtigten muss durch ein ICF-orientiertes Instrument erfolgen. Deshalb ist es im Umgang mit den einschlägigen rechtlichen Regelungen wichtig, sich mit Bedeutung, Inhalten und Zielen der ICF zu befassen, um valide Auskünfte im Rahmen der Bewilligung von Anträgen auf Leistungen der Eingliederungshilfe erteilen zu können.
 
Das Modul erstreckt sich über zwei Tage und besteht aus zwei Teilen: Tag 1 vermittelt vertiefte Einblicke in Systematik und leistungsrechtliche Strukturen des SGB IX. Tag 2 widmet sich spezifisch der ICF, vor allem ihren Grundbegriffen sowie der Übersetzung und Anwendung ihres Beschreibungssystems, das für die Hilfebedarfsermittlung zentral ist. Die Inhalte beider Teilmodule richten den Fokus dabei auf heilpädagogisches Handeln im Hinblick auf Menschen aus dem Autismusspektrum.
 
Sie haben die Möglichkeit, sich folgende Kompetenzen zu erarbeiten:
  • systematische und inhaltliche Einordnung des SGB IX in die Sozialgesetzgebung;
  • Überblick über die gesetzliche Umsetzung der ICF;
  • Überblick über wesentliche Änderungen des SGB IX im Allgemeinen und des Eingliederungshilferechts im Besonderen durch das BTHG;
  • rechtliche Zuordnung der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, zur Teilhabe an Bildung und zur sozialen Teilhabe;
  • Überblick über die aktuelle Rechtsprechung im Bereich Autismus;
  • Aneignung sozialverwaltungsverfahrensrechtlicher Grundkenntnisse und deren Umsetzung in der Praxis;
  • verfahrensrechtliche Verortung der spezifisch teilhabebezogenen Instrumente der Bedarfsermittlung, Bedarfsfeststellung, Zuständigkeitsklärung und Teilhabe- bzw. Gesamtplanung;
  • Kenntnisse über den Gesamtzusammenhang der ICF;
  • Anwenden der zentralen Modelle, Komponenten und Begriffe der ICF.
Referent:innen: Prof. Dr. Minou Banafsche | Prof. Dr. Andreas Seidel

Termin:

Freitag, 20. Juni 2025, 09:00-16:00 Uhr

Freitag, 27. Juni 2025, 09:00-16:00 Uhr

Umfang: 14 Unterrichtseinheiten

Anmeldung bis: 16. Mai 2025

Zielgruppe: Heilpädagog:innen

Max. Gruppengröße: 20

Format: Online via Zoom

Kosten:

BHP-Mitglieder 210,00 €

Nichtmitglieder 270,00 €

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