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Seminar-Nr.: 26 F 7.2

Rechtliche Orientierungen im "Dschungel" schulischer Teilhabeleistungen

Datum:
08.05.2026 – 09.05.2026
Ort:
Online
Anmeldeschluss:
10.04.2026
Plätze verfügbar

Leistungen zur Teilhabe an Bildung stellen einen bedeutsamen Beitrag heilpädagogischen Handelns für inklusive Prozesse am Bildungsort Schule dar. Viele Heilpädagogische Praxen und selbstständige Heilpädagog:innen sowie heilpädagogische Schulintegrationsdienste sind in diesem Feld tätig. Gleichzeitig wird diese Tätigkeit jedoch vor dem Hintergrund der vielen Schnittstellen mit einem rechtlich undurchsichtigem „Dschungel“ als besonders anspruchsvoll erlebt.

Das Seminar will hier in rechtlicher Hinsicht Orientierung bieten. Ausgangspunkt und Maßstab sind die Bedarfe des Kindes oder Jugendlichen und dessen Rechte auf Teilhabe an Bildung. Wesentlicher Leistungsanspruch ist dabei die Schulbegleitung als Teilhabeleistung der Jugendhilfe (SGB VIII) oder der Träger der Eingliederungshilfe (SGB IX). Dabei werden in dem Seminar zum einen die konkreten inhaltlichen Rechtsfragen des Leistungsanspruchs dargestellt, die für die konkrete Durchsetzung des Teilhabeanspruchs des Kindes von Bedeutung sind. Darüber hinaus werden aber auch etwaige in der Zusammenarbeit mit den anderen Akteuren immer wieder auftauchende Abgrenzungs- und Kooperationsfragen (z.B. Kernbereich der pädagogischen Arbeit der Schule) erörtert, die auch für die Rollenklärung von Schulbegleitungen immer wieder als bedeutsam erlebt werden.

Des Weiteren wird die Erläuterung zu § 112 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 für die Bedarfe der Kinder und Jugendlichen in Verbindung mit den Möglichkeiten der Leistungserbringung durchdacht, dass darein heilpädagogische Maßnahmen eingeschlossen sein können, wenn diese erforderlich sind, um den Schulbesuch zu ermöglichen oder zu erleichtern.

Dabei berücksichtigt das Seminar – und sortiert, soweit rechtliche Besonderheiten bestehen – grundsätzlich vor dem Hintergrund zwei verschiedener Einsatzmöglichkeiten in der Praxis:

  • Die:der Heilpädagog:in ist selbst als Schulbegleitung tätig.
  • Die:der Heilpädagog:in verantwortet ein Team von Schulbegleitungen und übernimmt Leitungsaufgaben wie Einsatzkoordination, Elternberatungen, Fachkraftberatungen oder Netzwerkpflege.

  • Sie haben die Möglichkeit, sich u.a. folgende Kompetenzen zu erarbeiten bzw. im gemeinsamen Austausch zu reflektieren:

  • Kenntnis der Rechtsansprüche auf Leistungen zur Teilhabe an Bildung in ihrer Breite,
  • Bestimmung der Voraussetzungen notwendiger Qualifikationen für Schulbegleitungen (qualifizierte Assistenz),
  • Erkennen rechtlicher Zulässigkeiten des „Leistungspoolings“ in der Schulbegleitung und Überlegungen zu konzeptionellen Umsetzungen,
  • Überblick über die Aufgaben einer Leitungsperson/Coachingperson von Schulbegleitungen,
  • Kenntnis der Weisungsrechte gegenüber und Aufsichtspflichten von Schulbegleiter:innen,
  • Wissen um die Bedeutung des Hilfe- oder Gesamtplans für die Ausgestaltung der Hilfe,
  • Kenntnis der sich aus dem Datenschutz ergebenden Rechte und Pflichten im Kontext der Schulbegleitung,
  • Leistungen zur Ermöglichung und Erleichterung des Schulbesuchs bedarfsgerecht entwickeln und sozialrechtlich begründen.

  • Referentin: Lydia Schönecker

    Termin:

    Freitag, 08. Mai 2026, 15:30-19:00 Uhr

    Samstag, 09. Mai 2026, 09:00-17:00 Uhr

    Anmeldung bitte bis: 10. April 2026

    Umfang: 12 Unterrichtseinheiten

    Zielgruppe: Heilpädagog:innen und andere pädagogische Fachkräfte

    Max. Gruppengröße: 20

    Format: Online via Zoom

    Kosten:

    BHP-Mitglieder 180,00 €

    Nichtmitglieder 240,00 €

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