Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf an der Schnittstelle zwischen Eingliederungshilfe und Pflege
25.09.2025 – 25.09.2025
Online
05.09.2025
Dennoch gibt es an der Schnittstelle zwischen den beiden Leistungssystemen Probleme, die in den aktuellen Reformgesetzen nicht geklärt wurden. Im Gegenteil: Die in einzelnen Elementen teilhabeorientierte Ausrichtung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs erschwert die Abgrenzung von Leistungen zur sozialen Teilhabe der Eingliederungshilfe. Insbesondere bei pflegebedürftigen Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen und komplexem Unterstützungsbedarf verstärkt sich die schon zuvor beobachtbare Tendenz, Teilhabeleistungen aus fiskalischen Gründen nicht mehr im erforderlichen Umfang zu bewilligen und ins Pflegesystem zu verschieben.
Die Deutsche Heilpädagogische Gesellschaft (DHG) hat fachliche Standards zur Realisierung des unbedingten Rechts auf Teilhabe auch für Menschen mit komplexen Beeinträchtigungen entwickelt. Sie geben Einrichtungen und Diensten der Behindertenhilfe praxisbezogene Argumentationshilfen bei Auseinandersetzungen an der Schnittstelle von Eingliederungshilfe und Pflege. Sie werden in der Veranstaltung vorgestellt und mit Bezug zur Praxis der Teilnehmenden diskutiert.
Sie haben die Möglichkeit, sich folgende Kompetenzen zu erarbeiten:
fachliche Standards zu formulieren, die im Interesse des Rechts auf Teilhabe Orientierung für die konzeptionelle und strukturelle Weiterentwicklung der Angebote für den genannten Personenkreis bieten.
Termin: Dienstag, 25. September 2025, 16:00-19:00 Uhr
Umfang: 4 Unterrichtseinheiten
Anmeldung bitte bis: 05. September 2025
Zielgruppe: Heilpädagog:innen und andere pädagogische Fachkräfte
Teilnehmerzahl: 30
Veranstaltungsformat: Online via Zoom
Kosten:
BHP-Mitglieder 50,00 €
Nichtmitglieder 65,00 €