Leistungs- und Leistungserbringungsrecht im SGB VIII (und SGB IX)
15.07.2025 – 23.09.2025
Online
10.07.2025
Die Reform des SGB VIII führt die Leistungen für alle Kinder und Jugendliche, unabhängig einer Behinderung bzw. deren Art, zusammen. Daraus erwächst für Verfahrenslots:innen die Aufgabe, um die für Leistung und Leistungserbringung relevanten Gesetzestexte zu wissen, deren Systematik zu kennen und so Sorge- und Anspruchsberechtigte kompetent beraten zu können.
Hilfen zur Erziehung und Leistungen zur Teilhabe sind (voraussichtlich) in einem Gesetzesbuch vereint und konturieren gleichzeitig zwei grundlegend unterschiedliche Bedarfslagen und Systematiken: erzieherische und behinderungsbedingte Bedarfe werden nach wie vor als getrennte Leistungstatbestände gefasst.
Vor diesem Hintergrund gewinnt eine Leistungserbringung, die Maßnahmen für erzieherische und behinderungsbedingte Bedarfe anbieten kann, an Bedeutung. Inwiefern diese gemeinschaftliche Leistungserbringung rechtlich gefasst werden kann, wird Schritt für Schritt erprobt und gelernt.
Das Modul wird von einem umfangreichen Skript begleitet, das Inhalte und Impulse zum Selbstlernen beinhaltet. Die Teilnehmenden sind explizit zum Selbststudium aufgefordert.
Sie haben die Möglichkeit, sich folgende Kompetenzen zu erarbeiten:
Abschließend ist Raum für Fragen, Hinweise und Möglichkeit zur deutschlandweiten Vernetzung von Verfahrenslots:innen.
Termine:
Dienstag, den 15. Juli 2025, 16.00-19.15 Uhr
Dienstag, den 09. September 2025, 16.00-19.15 Uhr (NEU)
Dienstag, den 23. September 2025, 16.00-19.15 Uhr
Umfang: 16 Unterrichtseinheiten
Anmeldung bitte bis: 10. Juli 2025
Max. Gruppengröße: 20
Zielgruppe: Heilpädagog:innen und andere pädagogische Fachkräfte
Veranstaltungsort: Online
Kosten:
BHP-Mitglieder 235,00 €
Nichtmitglieder 310,00 €