Leistungs- und Leistungserbringungsrecht im SGB VIII (und SGB IX)
17.06.2025 – 23.09.2025
Online
11.06.2025
Hilfen zur Erziehung und Leistungen zur Teilhabe sind (voraussichtlich) in einem Gesetzesbuch vereint und konturieren gleichzeitig zwei grundlegend unterschiedliche Bedarfslagen und Systematiken: erzieherische und behinderungsbedingte Bedarfe werden nach wie vor als getrennte Leistungstatbestände gefasst.
Vor diesem Hintergrund gewinnt eine Leistungserbringung, die Maßnahmen für erzieherische und behinderungsbedingte Bedarfe anbieten kann, an Bedeutung. Inwiefern diese gemeinschaftliche Leistungserbringung rechtlich gefasst werden kann, wird Schritt für Schritt erprobt und gelernt.
Das Modul wird von einem umfangreichen Skript begleitet, das Inhalte und Impulse zum Selbstlernen beinhaltet. Die Teilnehmenden sind explizit zum Selbststudium aufgefordert.
Sie haben die Möglichkeit, sich folgende Kompetenzen zu erarbeiten:
Abschließend ist Raum für Fragen, Hinweise und Möglichkeit zur deutschlandweiten Vernetzung von Verfahrenslots:innen.
Termine:
Dienstag, 17. Juni 2025, 17:30-19:30 Uhr
Dienstag, 15. Juli 2025, 17:30-19:30 Uhr
Dienstag, 23. September 2025, 17:30-19:30 Uhr
Umfang: 16 Unterrichtseinheiten
Anmeldung bitte bis: 11. Juni 2025
Max. Gruppengröße: 20
Zielgruppe: Heilpädagog:innen und andere pädagogische Fachkräfte
Veranstaltungsort: Online
Kosten:
BHP-Mitglieder 235,00 €
Nichtmitglieder 310,00 €