Im neuen Jahr 2021 gibt es einige Änderungen, die ArbeitnehmerInnen, Versicherte und LeistungsempfängerInnen betreffen: der gesetzliche Mindestlohn und die Regelsätze beim ALG-II-Bezug steigen ebenso wie das Kindergeld. Auch der Solidaritätszuschlag enfällt für den Großteil der Beschäftigten.

Lesen Sie hier einige Neuerungen im Überblick:

  • Die Beitragsbemessungsgrenze für die allgemeine Rentenversicherung steigt und liegt ab 1. Januar 2021 bei 7.100 Euro pro Monat (West). Die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) steigt auf 6.700 Euro pro Monat.
  • Die Hartz-IV-Regelsätze steigen: Ein alleinstehender Erwachsener erhält ab diesem Jahr 446 Euro im Monat – 14 Euro mehr als bisher. Der Satz für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren steigt um 45 Euro auf 373 Euro, der für Kinder bis fünf Jahre um 33 auf 283 Euro. Kinder zwischen 6 und 13 Jahren erhalten monatlich einen Euro mehr (309 Euro). Weitere Informationen: www.bundesregierung.de
  • Für alle Steuerzahler steigt der Grundfreibetrag der Einkommenssteuer in 2021: er liegt dann bei 9744 Euro statt bisher 9408 Euro. Die Grenze, ab der der 42-prozentige Spitzensteuersatz fällig wird, steigt leicht auf ein Jahreseinkommen von 57919 Euro. Alleinerziehende können höhere Unterhaltsleistungen bei den Steuern abziehen.
  • Homeoffice-Pauschale für 2020 und 2021: Steuerpflichtige können für jeden Kalendertag der Jahre 2020 und 2021, an dem sie ausschließlich zuhause arbeiten, einen Betrag von fünf Euro geltend machen – maximal 600 Euro im Jahr – auch dann, wenn kein häusliches Arbeitszimmer zur Verfügung steht. Weitere Informationen: www.bundesregierung.de
  • Kindergeld, Kinderzuschlag, Kinderfreibetrag werden erhöht: Im Jahr 2021 bekommen Familien eine Erhöhung des monatlichen Kindergelds um 15 Euro. Die Beträge sind künftig: 219 Euro Kindergeld für die ersten beiden Kinder, 225 Euro Kindergeld für das dritte Kind, 250 Euro Kindergeld für das vierte Kind. Auch der Kinderfreibetrag für Eltern erhöht sich auf insgesamt 8388 Euro. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beträgt seit 2020 insgesamt 4008 Euro und bleibt auch 2021 so bestehen. Für Familien mit geringem Einkommen erhöht sich der Maximalbetrag für den Kinderzuschlag ab 1. Januar auf 205 Euro im Monat.
  • Der gesetzliche Mindestlohn steigt im Januar 2021 von 9,35 Euro brutto pro Stunde auf 9,50 Euro pro Stunde. Zum 1. Juli 2021 folgen 9,60 Euro. Bis 2022 soll der Mindestlohn auf 10,45 Euro angehoben werden.
  • Steuererleichterung für Menschen mit Behinderungen: Menschen mit Behinderungen können ab 2021 bei der Steuererklärung höhere Pauschbeträge geltend machen. Bei einem Grad der Behinderung von 50 gilt künftig eine Pauschale von 1140 Euro, bei einem Grad von 100 sind es 2840 Euro.
  • Selbstständige erhalten (seit Oktober 2020) einen Freibetrag für die Altersvorsorge von 8000 Euro im Jahr.
  • Für etwa 90 Prozent der steuerpflichtigen BürgerInnen entfällt der Solidaritätszuschlag ab Januar 2021 komplett. Bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 61 717 Euro jährlich wird zukünftig kein „Soli“ mehr fällig. Für Paare gelten jeweils die doppelten Beträge.

Weitere Informationen und eine Zusammenfassung zu den Änderungen ab diesem Jahr finden Sie u.a. auch auf der Webseite des Deutschen Gewerkschaftsbundes.