Der Arbeitskreis Heilpädagogische Praxen Oberbayern hat im Auftrag des BHP den Entgeltsatz für isolierte heilpädagogische Leistungen für den Bezirk Oberbayern neu verhandelt.
In der Gesamtsumme konnte eine Steigerung von 12,25 % erzielt werden.
Der neue Stundensatz hat eine Laufzeit vom 01.04.2023 bis 31.03.2024.
Die Rückberechnung von April bis Juli wird wieder direkt über das System vom Bezirk erfolgen, ab August können Rechnungen mit den neuen Sätzen gestellt werden.
Isolierte heilpädagogische Maßnahmen
Mit Investitionskosten
Fachleistungsstunden | |
Einzelförderung | 63,57 € |
2-er Gruppen | 50,86 € |
3-er Gruppen | 47,68 € |
4-er Gruppen | 44,50 € |
Ohne Investitionskosten
Fachleistungsstunden | |
Einzelförderung | 53,29 € |
2-er Gruppen | 42,63 € |
3-er Gruppen | 39,97 € |
4-er Gruppen | 37,30 € |
Zudem kann ab sofort eine Erstberatung (maximal 2 BE) durchgeführt und mit dem Bezirk Oberbayern abgerechnet werden, auch wenn eine Förderung/Therapie anschließend nicht erfolgt.
Das Formular hierzu wird vom Bezirk Oberbayern in den nächsten Wochen zugesandt.
Die offizielle Information durch den Bezirk wird wahrscheinlich Ende August / Anfang September erfolgen.