Der Landkreistag Baden-Württemberg hat eine aktualisierte Fassung seiner Gebührenempfehlung für heilpädagogische Behandlungen bei selbstständigen HeilpädagogInnen veröffentlicht. Nach Abstimmung mit dem KVJS (Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg) und auf Antrag von BHP und DBSH (Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.) wurde die Empfehlung über die Höhe der Vergütungssätze in Anlehnung an die Tariferhöhung im öffentlichen Dienst angepasst.

Zur Erlauterung:

Die Stundensätze werden in drei Stufen bis zum 31.12.2022 angepasst. In der ersten Stufe (01.12.2020 – 31.03.2021) wurde die im Tarifabschluss des öffentlichen Dienstes vorgesehene Einmalzahlung pauschal berücksichtigt. Für die Erhöhung im Rahmen der zweiten Stufe (01.04.2021 – 31.3.2022) wurde die in Stufe 1 berücksichtigte Einmalzahlung wieder entnommen, so dass der Vergütungssatz hier geringer ausfällt als während der ersten Stufenerhöhung. Die Steigerungen in der zweiten und dritten Stufe (01.04.2022 – 31.12.2023) von 1,5 % und 1,7 % beinhalten im Wesentlichen lineare Tarifsteigerungen und anteilige Sachkostensteigerungen.

Die einzelnen Vergütungssätze entnehmen Sie bitte den Tabellen im Schreiben des Landkreistages, welches Sie hier herunterladen können:

Landkreistag BaWü Verguetungssaetze Fuer Heilpaedagogische Behandlung (364.7 KiB, 1287 downloads)