Die Mitarbeitenden der BHP Bundesgeschäftsstelle waren im ersten Halbjahr 2017 im Auftrag des BHP Vorstandes zu einer Vielzahl von sozialpolitischen und weiteren fachlichen Themen gefragt und in Kontakt mit anderen Verbänden und politischen Entscheidungsträgern. Die folgende Darstellung gibt einen Überblick über ausgewählte fachpolitische Tätigkeiten und Impulse, die durch den BHP im 1. Halbjahr 2017 gesetzt werden konnten:

 

1. Informationen zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) und seiner Auswirkungen auf heilpädagogische Handlungsfelder

Das BTHG ist seit 2017 in Kraft. Da es stufenweise bis 2020 vollends in Kraft tritt, befinden wir uns derzeit in der Einführungs- und Implementierungsphase des Gesetzes. Der BHP hat sich im Zuge der Gesetzeserarbeitung im Beteiligungsverfahren eingebracht. Heilpädagogische Leistungen sind auch zukünftig Bestandteil der Leistungen zur sozialen Teilhabe. Zudem werden heilpädagogische Leistungen nun auch im Zusammenhang mit den Leistungen zur Teilhabe an Bildung aufgeführt.

Der BHP informierte zu den Grundzügen des BTHG bereits in den Ausgaben 01/2017 und 02/2017 der Verbandszeitschrift heilpaedagogik.de sowie im digitalen Themendienst Heilpädagogik. Zudem war BHP Geschäftsführer Kai-Raphael Timpe auf insgesamt 11 Veranstaltungen als Referent zum Thema BTHG in BHP Regionalgruppen aber auch bei Veranstaltungen der Ausbildungsstätten oder bei Wohlfahrtsverbänden gefragt.

Zur weiteren Bearbeitung und Mitwirkung am Umsetzungsprozess des BTHG hat der BHP Anfang des Jahres 2017 eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich am 23. Mai 2017 konstituierte. Der BHP wird auch weiterhin über die Verbandszeitschrift sowie den Themendienst aktuell über das BTHG und dessen Auswirkungen auf die Handlungsfelder der Heilpädagogik berichten.

Weiterlesen: BHP Arbeitsgruppe tagt zum Bundesteilhabegesetz

Lesen Sie hier die Stellungnahme des Berufs- und Fachverbands Heilpädagogik (BHP) e.V. zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen.

 

2. Partizipation an den Überlegungen zur Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe

Junge beim Malen

Wie sieht die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe aus?

Nachdem eine sogenannte inklusive Lösung, unter der eine Zusammenführung von Teilhabe- und Eingliederungsleistungen für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung verstanden wird, unter dem Dach des SGB VIII in dieser Legislaturperiode nicht mehr zustande gekommen ist, bringt sich der BHP in die auf Verbändeebene geführte Debatte zur Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe ein. Insbesondere eine Öffnung und Weiterentwicklung von Eingliederungshilfeleistungen für seelisch behinderte oder von einer solchen Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche sowie eine breitere Aufstellung von Erziehungshilfeleistung mit einem heilpädagogischen Leistungsangebot sind Kernziele der Bemühungen des BHP.

 

Ein enger Austausch findet dabei u.a. mit dem Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge (DV), der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) sowie dem Erziehungshilfefachverband AFET statt. Mit allen drei Verbänden führte der BHP zum Thema der Reformüberlegungen im SGB VIII Gespräche und stimmte seine Positionen ab.

Der BHP kooperiert mit dem AFET u.a. bei der Durchführung der Fachtagung „Kinder verantwortungsbewusst begleiten und fördern – Wie Kooperation zwischen Jugendhilfe, Eingliederungshilfe und Schule am Beispiel der Schulbegleitung gelingen kann!?“, die am 27. September in Hannover stattfindet.

Zum Programm der Fachtagung im PDF-Format: Programm Kinder verantwortungsbewusst begleiten und fördern

 

3. Arbeit am gemeinsamen Glossar zur Frühförderung mit der Vereinigung für interdisziplinäre Frühförderung (VIFF)

Bereits seit Herbst 2015 arbeitet der BHP mit der VIFF an einem gemeinsamen kleinen Fachwörterbuch zur Frühförderung. Dieses Glossar steht kurz vor der Fertigstellung und soll zur Bundesfachtagung 2017 veröffentlicht werden. Die eingerichtete Arbeitsgruppe tagte im 1. Halbjahr 2017 dreimal und hat ihre Arbeit im April abgeschlossen. Das Glossar liegt nun den Vorständen beider Verbände zur Bearbeitung und Verabschiedung vor. Mit dem gemeinsamen Glossar möchten BHP und VIFF Klarheit über oftmals unterschiedlich verwendete Fachbegriffe erreichen. Das Glossar wird in gedruckter Form erscheinen und zum Selbstkostenpreis im BHP Verlag erscheinen.

 

4. Gespräche zur Erbringung solitärer heilpädagogischer Leistungen für noch nicht eingeschulte Kinder in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg trat im Juli 2014 eine neue Landesrahmenvereinbarung zur Früherkennung und Frühförderung (LRV) in Kraft. In einigen Kreisen und Städten des Landes beobachtete der BHP daraufhin eine Verschiebung von Leistungen zugunsten medizinisch-therapeutischer und zulasten heilpädagogischer Leistungen. Diese Problematik wurde durch den BHP in persönlichen Gesprächen mit der Staatssekretärin im Ministerium für Soziales und Integration, Frau Bärbel Mielich, mit der Dezernentin für Jugend und Soziales beim Landkreistag Baden-Württemberg, Frau Christa Heilemann, sowie den Verantwortlichen der Überregionalen Arbeitsstelle Frühförderung in Baden-Württemberg, Frau Dr. Birgit Berg und Frau Ina Breuninger-Schmid, besprochen.

Der BHP hat an das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg herangetragen, dass die LRV dahin verändert werden muss, dass heilpädagogische Leistungen vor allem durch Heilpädagoginnen und Heilpädagogen zu erbringen sind. Erzieherinnen und Erzieher mit heilpädagogischer Kurzzeitweiterbildung sollen nach Ansicht des BHP zukünftig keine heilpädagogischen Leistungen mehr erbringen dürfen.

Lesen Sie hier eine Stellungnahme des BHP zum Thema: Heilpädagogische Professionalität und Fachlichkeit für ein inklusives Gemeinwesen

 

5. Einsatz für eine stärkere Anerkennung heilpädagogischer Bildungskonzepte in WfbM

Diskussionsrunde Berliner Gespräch

V.l.n.r.: Kristina Schulz (WerkstatträteDeutschlands), Hubert Hüppe (MdB, CDU/CSU), Martin Simmich (BHP Landesbeauftragter Hessen), Prof. Dr. Heinrich Greving (Katholische Hochschule Münster). Foto: Irina Tischer

Um auf das weitgehende Fehlen pädagogischer und heilpädagogischer Bildungskonzepte in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) aufmerksam zu machen, veranstaltete der BHP am 19. Mai 2017 ein Berliner Fachgespräch zum Thema „Bildungsarbeit in Werkstätten für behinderte Menschen“. U.a. nahmen daran die Bundestagsabgeordneten Hubert Hüppe (CDU/CSU Fraktion) und Corinna Rüffer (Die Grünen Bundestagsfraktion) teil.

Der BHP fordert im Zuge der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes eine stärkere teilhabeorientierte Leistungserbringung sowie eine heilpädagogische Bildungskonzeption unter den Werkstätten für behinderte Menschen. Hierzu sind für die nähere Zukunft weitere Gespräche, u.a. mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesarbeitsgemeinschaft WfbM geplant.

Der BHP Verlag veröffentlichte zum Thema Bildungsarbeit in WfbM im Mai 2017 die Publikation „BildungsArbeit. Schlüssel zur Inklusion.

 

6. Heilpädagogische Leistungen als Nachsorgeleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung

Am 24. März 2017 führte der BHP mit dem Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte in Deutschland (BVKJ), vertreten durch Herrn Dr. Klaus Rodens (Mitglied des Vorstandes) und Nadine Jackel-Neusser (Politische Referentin) ein Fachgespräch zu den Schnittstellen der Kinder- und Jugendmedizin und der Heilpädagogik. Ein Ergebnis des Gesprächs ist, dass der BHP den Beruf des Heilpädagogen in der Fachzeitschrift des BVKJ „Der Kinder- und Jugendarzt“ vorstellt (Die Ausgabe erscheint am 15. September 2017. Der BHP wird den Beitrag auf Bhponline/Aktuelle Informationen veröffentlichen). Zudem wird der Schnittstellen-diskurs beider Disziplinen auf der BHP Bundesfachtagung 2017 fortgesetzt.

Ein zentrales Gesprächsthema waren Leistungen zur Nachsorge gemäß § 17 SGB VI (Rentenversicherung), die seit 2017 auch für ambulante Maßnahmen für Kinder und Jugendliche, die an einer stationären Reha-Maßnahme teilgenommen haben, erbracht werden können.

Am 27. Juni 2017 fand hierzu eine Fachtagung bei der Deutschen Rentenversicherung statt, an der BHP Geschäftsführer Kai-R. Timpe teilgenommen hat. Dabei wurden erste Grundzüge eines Konzeptes erarbeitet, nach dem zukünftig (voraussichtlich ab 2019) ambulante Leistungen zur Nachsorge für Kinder und Jugendliche erbracht werden sollen. Der BHP setzt sich dafür ein, dass heilpädagogische Leistungen in diesen Katalog aufgenommen werden und damit im Rahmen ambulanter Leistungen für Kinder- und Jugendliche vor allem mit chronischen Erkrankungen gestärkt und ausgebaut werden.