In den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen haben sich die Tarifvertragsparteien geeinigt. Die Einigung erfolgte am 6.4.2025 und folgte auf ein Schlichtungsverfahren, das Mitte März durch die Arbeitgeberseite eingeleitet wurde. In der vierten Verhandlungsrunde erfolgte nun eine Einigung zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), dem Bund und den Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion.

Eckpunkte der Einigung in der TVöD-Tarifrunde 2025

Die Einigung enthält unter anderem die folgenden Regelungen:

  • Ab dem 01.04.: Eine lineare Entgelterhöhung von 3,0 Prozent, mindestens jedoch 110 Euro monatlich.
  • Ab dem 01.05.2026: Eine weitere Entgelterhöhung von 2,8 Prozent.
  • Eine Erhöhung der Jahressonderzahlung auf einheitlich 85 Prozent ab dem Kalenderjahr 2026. Zudem soll es die Möglichkeit geben, Teile der Jahressonderzahlung (außer in Krankenhäusern, Pflege- und Betreuungseinrichtungen) in bis zu drei freie Tage umzuwandeln. Für den Bereich der Krankenhäuser und Pflege- und Betreuungseinrichtungen soll als Ausgleich für die fehlende Umwandlungsmöglichkeit die Jahressonderzahlung in den EG 1 bis 8 auf 90 Prozent erhöht werden.
  • Beschäftigte und Arbeitgeber können vereinbaren, dass ab dem Jahr 2026 die wöchentliche Arbeitszeit für einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten auf bis zu 42 Stunden erhöht wird. Die Beschäftigten erhalten dann das entsprechend erhöhte Entgelt, entsprechend erhöhte sonstige Entgeltbestandteile und einen Zuschlag für jede Erhöhungsstunde. Der Zuschlag beträgt: in den EG 1 bis 9b: 25 Prozent, in den EG 9c bis 15: 10 Prozent des Tabellenentgelts der Stufe 3 der jeweiligen EG. Diese Erhöhung erfolgt auf freiwilliger Basis.
  • Einen zusätzlichen Urlaubstag ab dem Kalenderjahr 2027.
  • Die Zulage für ständige Schichtarbeit soll ab dem 1.7.2025 von 40 Euro auf 100 Euro monatlich erhöht werden. Die Zulage für ständige Wechselschichtarbeit soll von 105 Euro auf 200 Euro steigen, im Bereich der Krankenhäuser, Pflege- und Betreuungseinrichtungen von 155 Euro auf 250 Euro. Die Stundensätze für nicht ständige Schicht- und Wechselschichtarbeit sollen entsprechend erhöht werden. Ab dem Jahr 2027 sollen diese Zulagen dynamisiert werden.
  • Die Ausbildungs- und Studienentgelte steigen ab dem 1.4.2025 um 75 Euro monatlich und ab dem 1.5.2026 um weitere 75 Euro monatlich. Zudem wird eine Regelung zur unbefristeten Übernahme von Auszubildenden und Studierenden eingeführt.

Die Laufzeit des neuen Tarifvertrages beträgt 27 Monate. Sie endet am 31.3.2027.

Aktuell steht das Verhandlungsergebnis bei den ver.di Mitglieder zur Abstimmung (hier gibt es Infos zur Mitgliederbefragung). Die Bundestarifkommision Öffentlicher Dienst (BTK öD) trifft sich am 12. Mai, um über die Annahme des Verhandlungsergebnisses abschließend zu entscheiden.

Weitere Informationen finden Sie hier:

GEW: Fragen und Antworten zum Tarifergebnis 2025

ver.di: Wir haben eine Einigung

VKA: Tarifeinigung für den öffentlichen Dienst