Der BHP hat zum 15. Januar 2021 die BHP-Gebührenempfehlung für zertifizierte heilpädagogische Leistungsanbieter aktualisiert. Der Gebührensatz wurde entsprechend aktualisiert, um die tariflichen Entwicklungen sowie die Preisänderungen für Sachkosten in den vergangenen zwei Jahren abzubilden.

Für heilpädagogische Leistungen beträgt der Entgeltsatz pro Behandlungseinheit 66,50 EUR. Für mobile heilpädagogische Leistungen sind laut Gebührenempfehlung 81,60 EUR angesetzt. Die BHP Gebührenempfehlung wird anhand von gemittelten Werten berechnet und dient als Richtwert für die Vergütung heilpädagogischer Leistungen in ambulanten heilpädagogischen Praxen. Sie wird alle zwei Jahre aktualisiert und zertifizierten heilpädagogischen Praxen sowie Leistungsträgern der Eingliederungshilfe zur Orientierung zur Verfügung gestellt.

Die aktuelle Gebührenempfehlung können Sie hier herunterladen:

BHP-Gebührenempfehlung 2021 (473.8 KiB, 972 downloads)