Hintergrund

Mit Beginn des Jahres 2013 wurden in den Staaten der Europäischen Union Bildungsabschlüsse und Qualifikationen in eine Matrix, bestehend aus 8 Niveaustufen, eingeordnet. Dadurch entstand eine zuvor nie dagewesene Vergleichbarkeit und Transparenz europäischer Bildungs-, Aus- und Weiterbildungssysteme. Zugleich wird der Blick von der Abschlussorientierung (Schulabschluss, Berufsausbildung, akademischer Grad) auf die tatsächlichen, anwendungsbezogenen Fertigkeiten und Qualifikationen verschoben, die man im Laufe seines Berufslebens erreicht hat.

Mit dem Deutschen Qualifikationsrahmen wird erstmals ein Instrument vorgelegt, das Kompetenzen und Qualifikationen erfasst, unabhängig davon, wo diese erworben wurden. Der BHP ist davon überzeugt, dass die Entwicklung des DQR die Bildungs- und Berufslandschaft in Deutschland verändern wird.

Umfassende Informationen zur Funktionsweise des BHP QualifikationsPasses erhalten Sie im Grundlagenpapier des BHP QP zum Download als PDF-Datei.

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Grundlagen für den BHP QualifikationsPass 2017

Informationen zum Qualifikationspass 2017

Dateigröße: 343.05 KB

Individueller Qualifikationsnachweis

Der BHP möchte die Bedeutung lebenslangen Lernens fördern und unterstützen. Daher hat die BHP Agentur ein Zertifikat entwickelt, das über die klassischen Ausbildungen und akademischen Grade hinaus, Qualifikationen von Heilpädagogen vergleichbar macht. Der BHP QualifikationsPass dient also der Transparenz und Vergleichbarkeit von Qualifikationen für den Fach- und Berufsbereich der Heilpädagogik und ist an den Besonderheiten der Aus- und Weiterbildungen sowie der Handlungsfelder in diesem Bereich orientiert. Er hat die Fähigkeit, eine Übersicht über Aus- und Weiterbildungswege sowie über individuelle Berufsbiografien zu schaffen.

So haben z.B. Fachschul- / Fachakademieabsolventen die Möglichkeit, unter Anrechnung ihrer durch Weiterbildung und Berufserfahrung erlangten Qualifikationen, ihre Kompetenzen auf einer für Hochschulabsolventen relevanten Niveaustufe abgebildet zu bekommen. Der BHP QualifikationsPass ist das erste Instrument, das formale (Ausbildungsabschlüsse) und non-formale Qualifikationen (z.B. Weiterbildungen oder Berufserfahrung) in den Biografien von Heilpädagogen berücksichtigt und in einem Dokument erfasst, berechnet und zertifiziert.

Sie haben mit diesem Pass ein Zertifikat in den Händen, dass Ihnen zusammenfassend bescheinigt, auf welchem Niveau Sie heute tätig sind, nachdem Ihre Berufserfahrung, Ihre Fortbildungen und die Verantwortung in beruflichen Positionen berücksichtigt worden sind. Nicht nur der erste Bildungsabschluss (z.B. die Fachschulausbildung zur Heilpädagogin) dient damit dem Nachweis Ihrer Kompetenzen, sondern auch der BHP QualifikationsPass.

Kriterien

Um einen solchen Pass zu erstellen, musste im Vorfeld eine Auswahl an Kriterien getroffen und ein transparentes Berechnungsmodell entwickelt werden. Folgende sieben Kriterien werden berücksichtigt:

  • Der berufsqualifizierende Abschluss/ akademische Grad
  • Fortbildungen, Weiterbildungen, Supervisionen
  • Erfahrung durch Berufspraxis
  • Fachliche Vertiefung/ Spezialisierung
  • Verantwortungsübernahme im beruflichen Umfeld
  • Flexibilität/ Variabilität
  • Soziales (ehrenamtliches, privates) Engagement

Wie an den Kriterien zu erkennen ist, kann der BHP QualifikationsPass formal wie non-formal erworbene, fachliche und personale Qualifikationen berücksichtigen. Dazu ist ein spezielles Berechnungsmodell entwickelt worden.
Der BHP QualifikationsPass ist zum jetzigen Zeitpunkt kein zeugnisersetzendes Dokument und kann nicht als Zugangsberechtigung für aufbauende Ausbildungen oder Studiengänge gelten. Er schafft jedoch mehr Vergleichbarkeit und Transparenz in Bewerbungssituationen und im beruflichen Alltag, unterstützt die berufliche Mobilität in Europa und hilft Ihnen, sich den Kriterien der deutschland- und europaweiten Qualifikationsrahmen (DQR / EQF) zuzuordnen.

Berechnung der Punkte

Anhand der genannten sieben Kriterien werden BHP Credit Points (CP) vergeben. Diese orientieren sich am Punktesystem des europäischen Hochschulraums (European Credit Transfer System – ECTS). Beginnend mit dem ersten berufsqualifizierenden Abschluss oder akademischen Grad zum Heilpädagogen/zur Heilpädagogin können jährlich Credit Points durch die oben genannten Kriterien hinzugewonnen werden. Die Kriterien werden nach den Vorgaben des Berechnungsmodells unterschiedlich gewichtet. Die jährlich gesammelten Punkte werden summiert, zu einer Gesamtpunktzahl addiert und einer BHP Kompetenzstufe sowie einer DQR Niveaustufe zugeordnet. Diese werden im BHP QualifikationsPass bescheinigt.

Antrag

Alle Interessenten können den Antrag und den Fragebogen für einen BHP QualifikationsPass als PDF-Datei hier herunterladen:

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Antrag QP

Antrag für den Qualifikationspass

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Fragebogen QP

Fragebogen zum Qualitätspass

Auf Nachfrage senden wir Ihnen die Unterlagen auch gerne per Mail oder postalisch zu.

Füllen Sie dann einfach beide Dokumente (Antrag und Fragebogen) aus und legen Sie bitte folgende Nachweise in Kopie bei:

  • Das berufsqualifizierende Abschlusszeugnis (Fachschule / Fachakademie für HP)
  • Erlangte akademische Abschlusszeugnisse
  • Fortbildungen, Weiterbildungen, Supervisionen
  • Zertifikate über Zusatzausbildungen -qualifikationen
  • Arbeitszeugnisse
  • Belege über Elternzeiten
  • Belege über soziales (ehrenamtliches oder privates) Engagement

Es können nur solche Tätigkeiten angerechnet werden, die durch einen Nachweis belegt sind!

Nachweise über Tätigkeiten, die vor dem ersten berufsqualifizierenden Abschluss zur Heilpädagogin/ zum Heilpädagogen erworben wurden, können nicht angerechnet werden.

Anschließend senden Sie den ausgefüllten Antrag mit Kopien der Nachweise bitte

  • postalisch an
    BHP Berufs- und Fachverbands GmbH | Herzbergstrasse 82–84 | 10365 Berlin
  • oder per Mail an
    info@bhpagentur.de.

Der BHP QualifikationsPass wird in deutscher und englischer Sprache ausgestellt.

Preise

Der Antrag durchläuft in der Agentur ein Bewertungs- und ein Kontrollverfahren, das – je nach Umfang der eingereichten Nachweise – sehr aufwändig sein kann. Die Agentur ist bemüht, die Kosten des Verfahrens überschaubar zu halten. Mit Einführung des BHP QP gelten folgende Preise für den Erstantrag:

BHP Mitglieder: 110,00 €
Nicht-BHP Mitglieder: 145,00 €
arbeitssuchend gemeldete BHP Mitglieder: 85,00 €
BHP Mitglieder in ehrenamtlichen Funktionen: 85,00 €

Der BHP QualifikationsPass kann jederzeit aktualisiert und neu ausgestellt werden:

BHP Mitglieder: 85,00 €
Nicht-BHP Mitglieder: 120,00 €
arbeitssuchend gemeldete BHP Mitglieder: 60,00 €
BHP Mitglieder in ehrenamtlichen Funktionen: 60,00 €

Der QualifikationsPass kann im Zuge einer Praxiszertifizierung durch den BHP ebenfalls zum Sonderpreis von 85,00 € beantragt werden. Inhaber von BHP zertifizierten Praxen können mit jeder Re-Zertifizierung einen erneuerten QualifikationsPass zum Sonderpreis von 55,00 € erhalten.

Alle Preise inkl. 19% UST. Stand 15.02.2017

Berufspolitik

Der BHP QualifikationsPass ist auch ein berufspolitisches Instrument!

Nutzen sie deshalb das Angebot des QualifikationsPasses auch im Hinblick auf berufspolitische Interessen:

  • Der BHP QualifikationsPass als Kompetenznachweis kann dazu beitragen, unsere Berufsgruppe mit ihren besonderen Qualifikationen bekannter zu machen.
  • Wir schaffen Transparenz im Hinblick darauf, auf welchem fachlichen Niveau Heilpädagogen arbeiten.
  • Wir erleichtern Arbeitgebern die Einschätzung von Kompetenzen über die formalen Abschlüsse / Zeugnisse einer Fachschule oder Hochschule hinaus.
  • Fachschul- / Fachakademieabsolventen haben unter Einbeziehung des Kompetenzerwerbs durch Weiterbildung und Berufserfahrung die Möglichkeit, ihre Qualifikationen auf einer für Hochschulabsolventen relevanten Niveaustufe abgebildet zu bekommen.

Und noch ein Grund mitzumachen:

Der BHP ist der erste Fachverband, der ein solches Zertifikat für seine Mitglieder und interessierte Berufsangehörige erarbeitet hat. Helfen Sie mit, dieses Zertifikat bekannt zu machen und nutzen Sie die Vorteile, die für Sie damit verbunden sind.