Am 06. November 2018 fand im dbb Forum in Berlin unter Beteiligung des BHP die Auftaktkonferenz für einen neuen Dialogprozess zur Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) statt.

Der nun beginnende Dialogprozess wird durch die Agentur für Bürgerbeteiligung Zebralog organisiert und moderiert. Die wissenschaftliche Begleitung übernimmt das Institut für Kinder- und Jugendhilfe gGmbH (IKJ) und die rechtliche Unterstützung leistet das Institut für Jugendrecht, Organisationsentwicklung und Sozialmanagement (IJOS GmbH).

Der Dialogprozess knüpft an die Debatten aus dem Jahr 2016 an, als bereits versuchte wurde, eine umfassende Novellierung des SGB VIII mit dem Ziel durchzuführen, eine sogenannte inklusive Lösung zu erreichen. Darunter versteht sich die Überführung von Teilhabeleistungen für Kinder mit Behinderung aus der Eingliederungshilfe des SGB XII (ab 2020 SGB IX) in das Kinder- und Jugendhilfegesetz SGB VIII.

Das Gesetzesvorhaben musste Ende 2016 vor dem Hintergrund starker Kritik an verschiedenen Stellen des Gesetzesentwurfs beendet werden. Im Jahr 2017 fanden weitere Austauschforen statt, die vor allem das Ziel verfolgten, Schwerpunktthemen herauszuarbeiten und ein gemeinsames Verständnis der Herausforderungen zwischen den Verbänden der Kinder- und Jugendhilfe und den Verbänden der Behindertenhilfe zu erreichen.

Der nun beginnenden Dialogprozess baut auf den Erfahrungen der vergangenen gut 2 ½ Jahre auf und beinhaltet vier Kernthemen, die im Mittelpunkt des Diskurses stehen:

  • Besserer Kinderschutz und mehr Kooperation (bspw. mit Kinder- und Jugendärzt*innen und weiteren Akteuren der Gesundheitsdienste)
  • Wirksames Hilfesystem / Weniger Schnittstellen / Mehr Inklusion
  • Fremdunterbringung: Kinderinteressen wahren – Eltern unterstützen – Familien stärken
  • Prävention im Sozialraum stärken

Der weitere Dialogprozess wird durch eine Arbeitsgruppe gesteuert, der 50 Personen angehören werden. Vertreter*innen der Berufsverbände sind dabei nicht vorgesehen. Flankiert wird die Arbeit der Arbeitsgruppe durch sogenannte Fokusgruppen. Der BHP wird sich dabei in der Fokusgruppe Fachkräfte einbringen. Zudem wird der BHP über seine Vernetzung mit der AGJ, dem AFET und dem Deutschen Verein eng an die Arbeit der Arbeitsgruppe angebunden sein. Bis Ende 2019 sollen im Rahmen des Dialogprozesses die Grundlagen für einen Gesetzesentwurf geschaffen werden, der in der ersten Jahreshälfte 2020 erstellt werden soll.

Der BHP teilt die Position der großen Mehrheit der Fach- und Wohlfahrtsverbände, dass eine Überführung der Teilhabeleistungen von Kinder und Jugendlichen mit Behinderung in das SGB VIII notwendig ist, um Kinder und Jugendliche mit Behinderungen von keinen Leistungen des SGB VIII auszuschließen und um den Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe auch für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen zu stärken. Hierfür bedarf es einer Prüfung aller Rechtsansprüche im SGB VIII in Bezug auf die Fragestellungen, ob diese effektive Hilfestellung für Kinder, Jugendliche mit Behinderungen sowie deren Erziehungssorgeberechtigten vorhalten und an welchen Stellen Veränderungen notwendig werden.

Der BHP wird sich in den kommenden Monaten zentral mit der Frage beschäftigen, ob und wenn ja, welche behinderungsspezifischen Leistungen für eine effektive und wirksame inklusive Kinder- und Jugendhilfe gebraucht werden.

Weitere Informationen: www.mitreden-mitgestalten.de