Leistungs- und Leistungserbringungsrecht im SGB VI (und SGB IX)
29.06.2027 – 07.09.2027
Online
28.05.2027
Die Reform des SGB VIII führt die Leistungen für alle Kinder und Jugendliche, unabhängig einer Behinderung bzw. deren Art, zusammen. Daraus erwächst die Aufgabe, um die für Leistung und Leistungserbringung relevanten Gesetzestexte zu wissen, deren Systematik zu kennen und so Sorge- und Anspruchsberechtigte kompetent beraten zu können.
Hilfen zur Erziehung und Leistungen zur Teilhabe sind (voraussichtlich) in einem Gesetzesbuch vereint und konturieren gleichzeitig zwei grundlegend unterschiedliche Bedarfslagen und Systematiken: erzieherische und behinderungsbedingte Bedarfe werden nach wie vor als getrennte Leistungstatbestände gefasst.
Vor diesem Hintergrund gewinnt eine Leistungserbringung, die Maßnahmen für erzieherische und behinderungsbedingte Bedarfe anbieten kann, an Bedeutung. Inwiefern diese gemeinschaftliche Leistungserbringung rechtlich gefasst werden kann, wird Schritt für Schritt erprobt und gelernt.
Das Modul wird von einem umfangreichen Skript begleitet, das Inhalte und Impulse zum Selbstlernen beinhaltet. Die Teilnehmenden sind explizit zum Selbststudium aufgefordert.
Sie haben die Möglichkeit, sich folgende Kompetenzen zu erarbeiten:
Abschließend ist Raum für Fragen, Hinweise und Möglichkeit zur deutschlandweiten Vernetzung von Verfahrenslots:innen.
Referentin: Mara Martinovic
Termine:
Dienstag, 29. Juni 2027, 17:30-19:30 Uhr
Dienstag, 27. Juli 2027, 17:30-19:30 Uhr
Dienstag, 07. September 2027, 17:30-19:30 Uhr
Umfang: 16 Einheiten
Anmeldung bitte bis: 28. Mai 2027
Gruppengröße: max. 20 Personen
Zielgruppe: Heilpädagog:innen und andere pädagogische Fachkräfte
Veranstaltungsort: Online
Kosten:
BHP-Mitglieder 195,00 €
Nichtmitglieder 260,00 €