Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf an der Schnittstelle zwischen Eingliederungshilfe und Pflege - Fachliche Standards zur Realisierung des Rechts auf Teilhabe
12.10.2026 – 12.10.2026
Online
11.09.2026
Nach geltender Rechtslage haben Menschen mit Behinderungen das Recht, Leistungen der Eingliederungshilfe und Leistungen der Pflegeversicherung nebeneinander in Anspruch zu nehmen, unabhängig vom Alter der Person und von der Intensität des Pflegebedarfs. Beide Leistungen verfolgen verschiedene Zwecke, sind also nicht gleichartig.
Dennoch gibt es an der Schnittstelle zwischen den beiden Leistungssystemen Probleme, die in den aktuellen Reformgesetzen nicht geklärt wurden. Im Gegenteil: Die in einzelnen Elementen teilhabeorientierte Ausrichtung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs erschwert die Abgrenzung von Leistungen zur sozialen Teilhabe der Eingliederungshilfe. Insbesondere bei pflegebedürftigen Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen und komplexem Unterstützungsbedarf verstärkt sich die schon zuvor beobachtbare Tendenz, Teilhabeleistungen aus fiskalischen Gründen nicht mehr im erforderlichen Umfang zu bewilligen und ins Pflegesystem zu verschieben.
Die Deutsche Heilpädagogische Gesellschaft (DHG) hat fachliche Standards zur Realisierung des unbedingten Rechts auf Teilhabe auch für Menschen mit komplexen Beeinträchtigungen entwickelt. Sie geben Einrichtungen und Diensten der Behindertenhilfe praxisbezogene Argumentationshilfen bei Auseinandersetzungen an der Schnittstelle von Eingliederungshilfe und Pflege. Sie werden in der Veranstaltung vorgestellt und mit Bezug zur Praxis der Teilnehmenden diskutiert.
Sie haben die Möglichkeit, sich folgende Kompetenzen zu erarbeiten:
Termin: Montag, 12. Oktober 2026, 16:00-19:00 Uhr
Anmeldung bitte bis: 11. September 2026
Zielgruppe: Heilpädagog:innen und andere pädagogische Fachkräfte
Gruppengröße: Max. 30 Personen
Veranstaltungsformat: Online
Kosten:
BHP-Mitglieder 50,00 €
Nichtmitglieder 65,00 €