Aktuell befinden sich die CDU/CSU und die SPD in Verhandlungen zur Bildung einer Regierungskoalition auf Bundesebene. Das dem Koalitionsvertrag vorausgehende sogenannte Sondierungspapier zeigt bereits auf, dass es vor dem Hintergrund der aktuellen geopolitischen und wirtschaftlichen Lage von großer Bedeutung sein wird, dass Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften und Berufs- und Fachverbände wie der BHP, Themen wie Inklusion, Teilhabe und Bildungsgerechtigkeit aufrufen und in den politischen Diskurs einbringen.
Insbesondere wenn es darum geht, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken, Chancengerechtigkeit herzustellen und zu gewährleisten und gute, teilhabeorientierte Gemeinwesensstrukturen zu schaffen, braucht es dazu einen klaren politischen Willen und die nötigen Investitionen. Als BHP werden wir in den kommenden vier Jahren daher immer wieder die folgenden Forderungen einbringen und lobbyieren:
Frühförderung stärken und ausbauen.
Wir fordern von einer neuen Bundesregierung, den Anspruch auf Leistungen der Frühförderung (§ 46 und § 79 SGB IX) auszuweiten auf Kinder im ersten Schuljahr. Mit der bisherigen Regelung (vgl. § 79 Abs. 1 SGB IX) endet der Anspruch auf eine Leistung der Frühförderung mit Beginn der Beschulung. Jedoch würde eine Fortführung der Leistung in das erste Schuljahr hinein das Kind und dessen Familie insbesondere in einer so bedeutsamen Übergangsphase stärken und kann somit einen wesentlichen Beitrag zum Schulerfolg des Kindes leisten.
Für den Bereich der Komplexleistung Frühförderung wird eine Regelung benötigt, die die Schiedsfähigkeit von Leistungs- und Vergütungsvereinbarung herstellt. Inklusion in Kindertagesstätten durch Profilstellen sichern.
Der BHP verfolgt das Ziel, in allen Kindertageseinrichtungen eine sogenannte Profilstelle Inklusion einzuführen. Dies ist bereits in einigen Kitas der Fall, jedoch viel zu selten. Demgegenüber sind die Fallzahlen für Integrationsleistungen in Kitas in nahezu allen Bundesländern auf einem sehr hohen Stand. Um tatsächliche inklusive Strukturen im System der Kindertagesstätten zu gewährleisten, müssen Fachkräfte wie Heilpädagog:innen Profilstellen erhalten, die nicht in dem Stellenschlüssel für Erzieher:innen aufgehen. Klar ist, dass die Einrichtung solcher Stellen Angelegenheit der Bundesländer ist. Jedoch erwarten wir von einer neuen
Bundesregierung fachliche Unterstützung und Fördermittel, um diese Stellen einzurichten.
Inklusive Ganztagsbeschulung im Grundschulalter ab 2026 gewährleisten.
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter tritt beginnend mit Klasse 1 ab dem 01.08.2026
in Kraft. Schrittweise wird dieser Rechtsanspruch auf die Klassenstufen 2, 3 und 4 bis 2029 ausgeweitet. Zum aktuellen Zeitpunkt ist eine Kraftanstrengung notwendig, um diesen Rechtsanspruch tatsächlich ab 2026 ermöglichen zu können. Der BHP wird immer wieder darauf hinweisen, dass dieser Rechtsanspruch selbstredend für alle Kinder gilt, auch für solche mit Beeinträchtigungen und (drohenden) Behinderungen oder in erschwerten Lebenslagen. Um einen solchen inklusiven Ganztag zu gewährleisten, braucht es adäquate Räumlichkeiten, Strukturen und qualifiziertes Personal. Auch hier sind vor allem die Bundesländer und Kommunen gefordert, jedoch muss der Bund hier insbesondere finanzielle Unterstützung leisten.
Inklusive Kinder- und Jugendhilfe umsetzen.
Wir fordern gemeinsam mit anderen Fachverbänden die Bundesregierung auf, die inklusive Kinder- und Jugendhilfe umzusetzen und ein entsprechendes Gesetz bis 2027 zu verabschieden. Hierzu kann auf den Prozess und wesentliche Inhalte des Regierungsentwurfes des IKJHG aus der abgelaufenen Legislatur zurückgegriffen werden. Jedoch fordern wir als BHP sehr klar, dass anders als im Regierungsentwurf zum IKJHG bei einem neuen Anlauf des Gesetzgebungsverfahrens nun auch Neuerungen in den Hilfen zur Erziehung mitberücksichtigt werden, damit die Erbringung beispielsweise von Heilpädagogischer Familienhilfe bundesweit möglich ist. Zudem muss das Vereinbarungsrecht für ambulante Anbieter im SGB VIII verändert und die Schiedsfähigkeit gesichert werden. Wirksame Teilhabe und Personenzentrierung in der Eingliederungshilfe umsetzen. Gut neun Jahre nach Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) sind noch lange nicht flächendeckend alle Regelungen umgesetzt und in alltägliche Praxis umgesetzt. Um Menschen mit Beeinträchtigungen und (drohenden) Behinderungen in den Sozialraum einzubetten, braucht es unter anderem mehr Möglichkeiten für Leistungserbringer, auch klientenunspezifisch Leistungen im Sozialraum zu erbringen. Außerdem braucht es Anreize dazu, auch im Gesundheitssystem inklusive Strukturen zu schaffen, und auch größere Anstrengungen, um Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen.
Wir werden uns als BHP gemeinsam mit anderen Verbänden für diese und weitere Themen einbringen und starkmachen und unsere Forderungen gegenüber der Bundesregierung vertreten.