In Deutschland hängt der Bildungserfolg immer noch von der sozialen Herkunft ab. Mit dem Startchancen-Programm, dem zentralen bildungspolitischen Vorhaben der Ampelkoalition, wollen Bund und Länder den Bildungserfolg von der sozialen Herkunft entkoppeln und für mehr Chancengerechtigkeit sorgen. Zum 1. Juni wurden die ersten Startchancen-Schulen von den Ländern ausgewählt und über ihre Teilnahme am Startchancen-Programm informiert.

Das Programm startet zum Schuljahr 2024/25 mit einer Laufzeit von zehn Jahren. Der Bund stellt für das Startchancen-Programm bis zu eine Milliarde Euro jährlich zur Verfügung. Die Länder beteiligen sich in gleichem Umfang. Damit werden insgesamt 20 Milliarden Euro über zehn Jahre investiert. Da insbesondere in den ersten Schuljahren die entscheidenden Weichen für den Bildungserfolg gestellt werden, wird bei der Auswahl der teilnehmenden Schulen ein Fokus auf Grundschulen gelegt, die 60 Prozent der geförderten Startchancen-Schulen ausmachen sollen. Die Gelder werden bedarfsgerecht an Schulen mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Schüler:innen verteilt, so soll die Unterstützung dort landen, wo die Herausforderungen am größten sind.

Drei Programmsäulen als Grundlage der Förderung

Die Startchancen-Schulen werden über drei Programmsäulen unterstützt:

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[toggle title=“1. Säule: Investition in eine zeitgemäße, förderliche Lernumgebung hin zu modernen, klimagerechten und barrierefreien Lernorten.“]

Angestrebt werden Investitionen in eine hochwertige Ausstattung und moderne Infrastruktur. Ausführliche Informationen in der Verwaltungsvereinbarung:
https://www.bmbf.de/vv-startchancen.pdf

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[toggle title=“2. Säule: Chancenbudgets für bedarfsgerechte Lösungen in der Schul- und Unterrichtsentwicklung“]

Eine Orientierung darüber, wofür die Startchancen-Schulen die sogenannten Chancenbudgets verwenden können, bietet folgende Anlage: https://www.bmbf.de/orientierungspapier-chancenbudget

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[toggle title=“3. Säule: Personal zur Stärkung multiprofessioneller Teams „]

Hier geht es insbesondere um die Beratung und Unterstützung der Lernenden, eine lernförderliche Elternarbeit, die Entwicklung einer positiven Schulkultur sowie darum, Betroffene bei der Inanspruchnahme staatlicher Leistungen zu stärken. Aber auch die Einstellung von zusätzlichem Personal soll möglich sein. Hier kommen insbesondere zusätzliche Stellen für die Schulsozialarbeit infrage. Neben Sozialpädagog:innen und Schulsozialarbeiter:innen sollen laut Bundesministerium für Bildung und Forschung vor allem auch pädagogische Fachkräfte anderer Disziplinen ihre Stärken und Expertise einbringen können. Ziel ist die Weiterentwicklung und Stärkung von multiprofessionellen Teams an den Startchancen-Schulen. Die konkrete Schwerpunktsetzung und Ausgestaltung erfolgt bedarfsorientiert und schulbezogen in den Ländern unter Berücksichtigung der dortigen Spezifika.

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Stichtag zur Auswahl der ersten Schulen zum 01. Juni

Die Auswahl der geförderten Schulen erfolgt durch das jeweilige Land anhand von vom Bund vorgegebenen Kriterien. Eine Bewerbung für das Programm durch eine Schule selbst, ist nicht möglich. Bei der Auswahl soll mindestens der Anteil der Schüler:innen, die von Armut betroffen sind oder eine Migrationsgeschichte haben, berücksichtigt werden. Länder, die bereits eigene Sozialindizes entwickelt haben, können diese nutzen.
Die Startchancen-Schulen können über zwei Jahre gestaffelt in das Programm übergehen. Die ersten Schulen wurden zum 01. Juni 2024 bekannt gegeben. Auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit findet sich eine Übersicht der ersten 2.060 Startschulen, die für das Schuljahr 2024/25 ausgewählt wurden.

Hier geht es zur Übersicht der Schulen: https://www.bmbf.de/startchancenprogramm