Der Landkreistag Baden-Württemberg hat eine aktualisierte Fassung seiner Gebührenempfehlung für heilpädagogische Behandlungen bei selbstständigen Heilpädagog:innen veröffentlicht. Nach Abstimmung mit dem KVJS (Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg) und auf Antrag von BHP und DBSH (Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V.) wurde die Empfehlung für die Vergütungssätze für selbstständigen Heilpädagog:innen um 5,5 Prozent ab 01.03 – 31.12.2024 angepasst.

Die einzelnen Vergütungssätze entnehmen Sie bitte den Tabellen im Schreiben des Landkreistages, welches Sie hier herunterladen können:

BHP Gebührenempfehlung 2024 (510.2 KiB, 926 downloads)