Barrierefreiheit ist ein Menschenrecht!

Worum geht es?

Ob bauliche, technische oder digitale Barriere – viel zu häufig stoßen wir im Alltag auf Hindernisse, die den Zugang zu Gebäuden, Informationen, Medien, Veranstaltungen und Kulturangeboten erschweren oder verhindern. Dabei sind nach Artikel 9 der UN-Behindertenrechtskonvention die Zugänglichkeit und der Abbau von Barrieren Gebote, zu denen sich Deutschland mit der Ratifizierung der UN-BRK verpflichtet hat. Der BHP möchte mit seiner Initiative auf Alltagsbarrieren aufmerksam machen und zu einer Diskussion zur Barrierefreiheit anregen.

Wie kann ich mitmachen?

Einfach eine Barriere-Banderole oder einen Barriere-Hänger in der BHP-Geschäftsstelle anfordern und an einer Barriere befestigen – z. B. an einem auf den Gehweg geparkten Roller, einem nicht barrierefrei zugänglichen öffentlichen Gebäude oder einem nicht funktionierenden Aufzug. Dann am besten noch ein Foto machen und mit dem Hashtag #KennstdudieMenschenrechte in den Sozialen Medien teilen. Wir freuen uns auch über jedes Foto, dass uns für unsere Medien zur Verfügung gestellt wird. Die formlose Bestellung geht an info@bhponline.de.

Ein auf einem Fahrradweg abgestellter E-Roller kann eine Barriere sein

Warum verletzten Barrieren Menschenrechte?

Das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (UN-Behindertenrechtskonvention, UN-BRK) wurde am 13. Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. International ist es am 3. Mai 2008 in Kraft getreten – in Deutschland am 26. März 2009. Seitdem ist es geltendes Recht, welches von allen staatlichen Stellen umgesetzt werden muss.

Gemäß Artikel 8 der UN-Behindertenrechtskonvention sind die Vertragsstaaten zu sofortigen, wirksamen und geeigneten Maßnahmen der Bewusstseinsbildung verpflichtet. Ziel ist es, in der Gesellschaft das Bewusstsein für Menschen mit Behinderungen zu schärfen und die Achtung ihrer Rechte und ihrer Würde zu fördern.

Artikel 9 der Behindertenrechtskonvention verpflichtet die Unterzeichnerstaaten dazu, geeignete Maßnahmen zu treffen, um für Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen den Zugang u. a. zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, Information und Kommunikation(-stechnologien), sowie Einrichtungen und Diensten zu gewährleisten. Dies schließt die Feststellung und Beseitigung von bestehenden Zugangshindernissen und Zugangsbarrieren ein

Hintergrund für das Entstehen der Konvention war die weltweite Erfahrung, dass Menschen mit Behinderungen nicht ausreichend vor Diskriminierung und Ausgrenzung geschützt worden sind – und immer noch werden (weitere Informationen auf www.institut-für-Menschenrechte.de)

Was bedeutet das Logo für Menschenrechte?

Das Logo für Menschenrechte entstand aus der 2010 gegründeten, internationalen Initiative „Ein Logo für Menschenrechte“. Ziel war die Schaffung eines international anerkannten Logos zur Unterstützung der globalen Menschenrechtsbewegung.
Das Logo stammt von Predrag Stakić aus Serbien und verbindet die Silhouette einer offenen Hand mit der eines Vogels. Es soll als friedlicher Beitrag zur Stärkung der Menschenrechte verstanden werden und als solcher über alle Kultur- und Sprachengrenzen hinweg Verbreitung finden.

Fragen und Feedback

Fragen und Anregungen bitte per E-Mail an presse@bhponline.de.