Der BHP hat gemeinsam mit der Gewerkschaft Ver.di einen Flyer mit Informationen zur tariflichen Eingruppierung von Heilpädagoginnen und Heilpädagogen erstellt. Das Faltblatt bietet Informationen rund um die tarifliche Eingruppierung, die Stufenzuordnung und den Urlaubsanspruch von Heilpädagoginnen und Heilpädagogen nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).

Heilpädagoginnen und Heilpädagogen sind im TVöD im Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) abgebildet. Für die Tätigkeitsmerkmale von Heilpädagogen/innen sieht der SuE bei der Eingruppierung in die entsprechende Entgeltgruppe eine Unterscheidung zwischen Fachschul- und Hochschulabschluss vor. Heilpädagogen/innen mit Fachschulabschluss und entsprechender Tätigkeit sind in die Entgeltgruppe S9, Heilpädagogen/innen mit einem Hochschulanschluss in die Entgeltgruppe S11b eingruppiert.

Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer, welchen Sie hier im PDF-Format herunterladen können: