Viele soziale Dienstleister und Einrichtungen sind infolge der Coronavirus-Pandemie von schwerwiegenden finanziellen Einbußen bis hin zur Insolvenz bedroht. Das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) regelt den Einsatz sozialer Dienstleister zur Krisenbewältigung und einen Sicherstellungsauftrag der Leistungsträger für soziale Dienstleister.
Um die Leistungen nach dem SodEG zu beantragen, erstellen die Ministerien der Länder Antragsformulare. Hier können Sie die Antragsunterlagen des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie herunterladen:
FAQ zur Umsetzung des SodEG in Niedersachsen:
Hinweise zum Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für Leistungserbringer der Eingliederungshilfe nach dem SodEG:
Informationsschreiben des Ministeriums:
Antrag auf Gewährung eines Zuschusses nach dem SodEG:
Musterberechnung zur Antragstellung:
Weitere Informationen zum Sozialdienstleister-Einsatzgesetz.