Seit gestern (15.12.2020) ist in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung in Kraft getreten, aus der sich weitreichende Einschränkungen des öffentlichen Lebens ergeben.

Diese Verordnung finden Sie hier:

https://www.baden-wuerttemberg.de 201215_Zweite_VO_der_LReg_zur_Aenderung_der_CoronaVO.pdf

Unter dem Paragrafen 1 f finden Sie Informationen zur Einstellung des Betriebs an Schulen, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen.

In Bezug auf Leistungen der Eingliederungshilfe und der Frühförderung hat es bisher offenbar keine Änderungen gegeben. Das zuständige Sozialministerium hat uns gestern auf Nachfrage das Folgende mitgeteilt:

Eine abschließende Entscheidung hat die Landesregierung von Baden-Württemberg bzw. das Sozialministerium noch nicht getroffen. Nach dem derzeitigen Beratungsstand sind keine Veränderungen der CoronaVO WfbM und damit auch keine Einschränkungen im Bereich der Eingliederungshilfe/Frühförderung geplant.

Für den Bereich der ambulanten Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe sind uns aktuell keine Einschränkungen bekannt. Im Zweifelsfall ist hier eine Abstimmung mit dem Jugendamt vor Ort sinnvoll. Sobald uns weitere Informationen vorliegen, informieren wir Sie schnellstmöglich.