Hier besonders:
§ 6 Besuchs- und Betretungseinschränkungen für Krankenhäuser und weitere stationäre Einrichtungen nach SGB V und
Anlage 35 zu § 6 Absatz 3
Auflagen für Krankenhäuser und weitere stationäre Einrichtungen nach SGB V
Lesen Sie die gesamte Verordnung hier:
Verordnung zum Besuch von Kindertageseinrichtungen zur Eindämmung der Atemwegserkrankung COVID-19/Übertragung von SARS-CoV-2 (Corona-Kindertagesförderungsverordnung – Corona-KiföVO M-V) vom 14. Juli 2020
§ 2 Inkrafttreten; Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am 1. August 2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Corona-Kindertagesförderungsverordnung vom 9. Mai 2020 (GVOBl. M-V S. 247), die zuletzt durch die Verordnung vom 7. Juli 2020 (GVOBl. M-V S. 508) geändert worden ist, außer Kraft.
(2) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft.
Lesen Sie die gesamte Verordnung hier:
Hinweise zum Schutz von Beschäftigten und Kindern in der Kindertagesförderung in M-V im Zusammenhang mit dem Corona-Virus ab 1. August 2020
Stand: 14.07.2020
Lesen Sie die umfangreichen Hinweise hier:
Die gesamte Übersicht der Corona Verordnungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern finden Sie hier: