Der Anspruch auf Kinderkrankengeld für 2021 wird weiter ausgeweitet: Das Bundeskabinett hat beschlossen, dass der Anspruch auf 30 Tage pro Elternteil und Kind und damit für Elternpaare pro Kind auf 60 Tage verlängert wird. Auch für Alleinerziehende verdoppelt sich der Anspruch pro Kind von 30 auf nun 60 Tage.
Der Anspruch gilt nicht nur dann, wenn das Kind krank ist, sondern auch, wenn Kitas, Schulen oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderung geschlossen sind oder die Betreuung eingeschränkt ist, etwa wenn einzelne Klassen oder Kitagruppen in Qurantäne sind.
Anspruchsberechtigt sind gesetzlich versicherte berufstätige Eltern, die selbst Anspruch auf Krankengeld haben und deren Kind unter zwölf Jahre alt ist. Bei Kindern, die eine Behinderung haben, besteht der Anspruch auch über das zwölfte Lebensjahr hinaus.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Bundesregierung: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/kinderkrankengeld-1836090