Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat am 04. Februar einen aktualisierten Stufenplan zur Priorisierung der Covid-19-Impfungen veröffentlicht. Der grafisch gestaltete STIKO-Stufenplan soll einen Überblick darüber erleichtern, welche Personen sich in welcher Priorisierungsstufe befinden. Tätige in der ambulanten oder stationären Versorgung von Personen mit geistiger Behinderung, dazu gehören auch HeilpädagogInnen aus Handlungsfeldern in diesen Bereichen, gehören laut dieses Stufenplans zur Impfgruppe 2.

Hier können Sie den Stufenplan der Stiko herunterladen: www.rki.de/Stufenplan

Was ist der Unterschied zwischen dem STIKO-Stufenplan und der Rechtsverordnung (CoronaImpf V) des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)?

Die STIKO ist ein ehrenamtlich arbeitendes Expertengremium mit Geschäftsstelle am Robert Koch-Institut, dessen Mandat nach Infektionsschutzgesetz darin besteht, Impfempfehlungen für Deutschland auf Basis aktueller, evidenzbasierter wissenschaftlicher Erkenntnisse zu erarbeiten. Eine Verordnung zum Anspruch auf eine Schutzimpfung gegen COVID-19 zu erarbeiten, liegt in der Verantwortung politischer Entscheidungsträger, also des BMG. Vor diesem Hintergrund ergeben sich Unterschiede zwischen BMG-Verordnung und STIKO-Empfehlung.

Die aktuelle Corona-Impfverordnung des BMG können Sie hier einsehen: www.bundesgesundheitsministerium.de/Coronavirus/Verordnungen/CoronaImpfV.pdf