Das Land Hessen übernimmt die Kosten für GebärdensprachdolmetscherInnen, die bei Impfungen die Kommunikation zwischen den zu impfenden Personen und dem Personal vor Ort sicherstellt.

Voraussetzungen für die Erstattung der Dolmetscherkosten:

  • Ihr Hörstatus macht die Unterstützung durch Gebärdensprachdolmetschende notwendig.
  • Aus Ihrem Freundes- und Familienkreis heraus war eine Unterstützung zum Termin der Impfung nicht möglich.
  • Ihre Krankenkasse hat die Kostenübernahme für die Dolmetscherleistung abgelehnt.

Die Antragsformulare wurden einfach gestaltet. Ein Nachweis darüber, dass kein Familienmitglied oder eine Person aus dem sozialen Umfeld zur Verfügung steht, die dolmetschen kann, muss nicht erbracht werden.
Zudem ist auf der Grundlage einer Klarstellung durch das Bundesministerium für Gesundheit hinsichtlich der Kostentragung für GebärdendolmetscherInnen im Impfprocedere anzunehmen, dass die Krankenkassen die Kostenübernahme grundsätzlich ablehnen werden. Hessen hat hier sofort reagiert und verzichtet ab sofort auf einen Nachweis dafür, dass die jeweilige Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt.

Die Kosten können entweder direkt zwischen dem Dolmetschenden und dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration abgerechnet werden oder jener Person erstattet werden, die die Leistung bereits in Anspruch genommen hat.

Weitere Informationen sowie das Formular zur Antragstellung finden Sie hier:
https://soziales.hessen.de/gesundheit/corona-in-hessen/antragsverfahren-poc-antigen-tests/fragen-und-antworten-zur-impfkoordination