Das Bayerische Staatsministerium hat zur weiteren Bewältigung der Corona-Pandemie in der Kinder- und Jugendhilfe Handlungsempfehlungen veröffentlicht. Sie richten sich an die Jugendämter als Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Bayern, an die betriebserlaubniserteilenden Behörden (Heimaufsicht) bei den Regierungen sowie an die Träger der freien Jugendhilfe beziehungsweise an die jeweiligen teilstationären und stationären Einrichtungen der Jugendhilfe mit Ausnahme der Kindertagespflege.