Die Beschränkungen in der Frühförderung, die bis dato für Interdisziplinäre und heilpädagogische Frühförderstellen, heilpädagogische Praxen und Autismuszentren hinsichtlich der Durchführung von Gruppenangeboten in NRW gegolten haben, wurden durch die neue Coronaschutz-Verordnung sowie die neue Coronabetreuungs-Verordnung zum 31. Mai 2021 aufgehoben. Gruppenfördermaßnahmen können unter Beachtung der jeweils aktuell geltenden Empfehlungen und Richtlinien des Robert Koch-Instituts erbracht werden.
Hier gelangen Sie zum PDF „Coronabetreuungs-Verordnung“: