Eltern haben Anspruch auf Entschädigung, wenn aus Gründen des Infektionsschutzes Schul- oder Kitaferien angeordnet oder verlängert werden oder die Präsenzpflicht in der Schule ausgesetzt wird. Einem entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages hat der Bundesrat am 18.12.2020 zugestimmt. Die entsprechende Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes hatte der Bundestag kurzfristig an das Gesetz über eine Corona-Sonderzahlung für Besoldung- und Wehrsoldempfänger angefügt.
Die betroffenen Eltern können einen Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 67 % des Verdienstausfalls haben, maximal jedoch von 2.016 Euro monatlich. Der Anspruch gilt für insgesamt 20 Wochen: jeweils zehn Wochen für Mütter und zehn Wochen für Väter – beziehungsweise 20 Wochen für Alleinerziehende. Der Maximalzeitraum kann über mehrere Monate verteilt werden. Die Regelung soll mit Wirkung zum 16.12.2020 in Kraft treten und damit bereits den begonnen Lockdown erfassen.
Informieren Sie sich hierzu im Rechtsportal juris: Entschädigung bei Kita- und Schulschließungen