Heute hat das Bundesverfassungsgericht die Zulässigkeit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht bestätigt und die Verfassungsbeschwerden mehrerer Mitarbeitenden aus dem Gesundheitswesen damit abgewiesen. Wie schon mit der Eilentscheidung im Februar 2022 hat das Bundesverfassungsgericht im heutigen Verfahren nun endgültig entschieden, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht zulässig ist. Die Impfpflicht gegen das Coronavirus für bestimmte Berufsgruppen bleibt damit bestehen.

Weitere Informationen: www.bundesverfassungsgericht.de/Einrichtungsbezogene Impfpflicht