Kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, können nun weitere Liquiditätshilfen erhalten.

Seit 08.07.2020 können SteuerberaterInnen und WirtschaftsprüferInnen sich auf der bundesweit geltenden Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de registrieren. Nach erfolgter Registrierung können in den nächsten Tagen die Anträge online gestellt werden. Die Auszahlungen an die Unternehmen könnten dann bereits im Juli 2020 erfolgen.

Alle Informationen zu den Corona-Überbrückungshilfen finden Sie hier.