Familien mit kleineren Einkommen und Familien mit Angehörigen mit einer Behinderung sollen kostengünstig Urlaub in Familienerholungseinrichtungen machen können. Dazu zählen gemeinnützige Familienferienstätten und andere für die Familienerholung geeignete gemeinnützige Einrichtungen. Seit dem 20. Juli können Einrichtungen, die bei dem Programm „Corona-Auszeit für Familien“ des Bundesfamilienministeriums mitmachen wollen, Anträge stellen. Sobald die teilnehmenden Einrichtungen feststehen, sollen die Familien ihren Urlaub buchen können.