Um die Impfquote zu steigern, gibt es neu die Verpflichtung der ArbeitgeberInnen, Beschäftigte zur Wahrnehmung der Impfangebote von der Arbeit freizustellen, BetriebsärztInnen bei betrieblichen Impfangeboten zu unterstützen und die Beschäftigten über die Risiken einer COVID-19-Erkrankung aufzuklären.

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Bundesanzeiger vom 9. September 2021

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