Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wurde bis 20. Mai verlängert und fordert alle Unternehmen zu einem betrieblichen Basisschutz auf. Die Verordnung sieht vor, dass die Unternehmen Basisschutzmaßnahmen in betrieblichen Hygienekonzepten unter Berücksichtigung des regionalen Infektionsgeschehen sowie besonderer tätigkeitsspezifischer Infektionsgefahren festlegen. Außerdem sollen die Beschäftigten bei der Wahrnehmung von Impfangeboten unterstützt werden.
Die Arbeitgeber müssen zudem weiterhin über die Risiken einer COVID-19-Erkrankung und die Impf-Möglichkeiten informieren und letztere während der Arbeitszeit ermöglichen.
Die Änderungen traten am 20. März 2022 in Kraft und gelten bis einschließlich 25. Mai 2022.
Hier können Sie die aktuelle SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung einsehen.
Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick: BMAS – Arbeitsschutz_Corona_FAQ