Bereits am 31. August 2022 hat das Bundeskabinett die Neufassung der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) beschlossen. Ab dem 01. Oktober 2022 ist diese nun in Kraft getreten und wird bis zum 07. April 2023 gelten.
Informieren Sie sich hier: Corona-Arbeitsschutzverordnung ab 1.10.2022 wieder in Kraft – ver.di (verdi.de)
Hier geht es direkt zum Dokument: SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV)