Mit dem heutigen 16. Dezember hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege neue Maßnahmen zur Reduzierung des Infektionsrisikos für Angebote der Eingliederungshilfe und der Frühförderung bekannt gemacht.
Unter Ziffer 1 finden Sie Hinweise zur Einstellung des regulären Betriebs in Werk- und Förderstätten für Menschen mit Behinderungen. Unter Ziffer 2 finden Sie Hinweise zum Bereich der Frühförderung. Bitte beachten Sie hier insbesondere das Verbot von Gruppenangeboten unter Ziffer 2.3.
Bitte beachten Sie außerdem den Hinweis zu neue Anforderungen an Mund-Nasen-Bedeckungen: