Mit dem heutigen 16. Dezember hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege neue Maßnahmen zur Reduzierung des Infektionsrisikos für Angebote der Eingliederungshilfe und der Frühförderung bekannt gemacht.

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Unter Ziffer 1 finden Sie Hinweise zur Einstellung des regulären Betriebs in Werk- und Förderstätten für Menschen mit Behinderungen. Unter Ziffer 2 finden Sie Hinweise zum Bereich der Frühförderung. Bitte beachten Sie hier insbesondere das Verbot von Gruppenangeboten unter Ziffer 2.3.

Bitte beachten Sie außerdem den Hinweis zu neue Anforderungen an Mund-Nasen-Bedeckungen:

GMS Neue Anforderungen MNB (31.5 KiB, 488 downloads)