Zwei anlasslose Testmöglichkeiten pro Woche bis zu den Osterferien
Die Teststrategie des Landes Baden-Württemberg wurde nun erneut fortgeschrieben, um dem wichtigen Anliegen des Gesundheits- und lnfektionsschutzes an den Schulen, den Kindertageseinrichtungen und den Einrichtungen der Kindertagespflege möglichst gut Rechnung tragen zu können.
Ausweitung des anlasslosen Testangebots für Ihr Personal
Die freiwillige Testmöglichkeit wird ab dem 22. Februar auf wöchentlich zwei anlasslose Testoptionen pro Woche bis einschließlich 31. März 2021 ausgeweitet. Die Testungen werden mittels Antigen-Test durchgeführt. Das Land trägt hierfür die Kosten.
Um die Berechtigung zur Nutzung dieses Testangebots gegenüber der durchführenden Stelle nachweisen zu können, werden die Schulen und Einrichtungen erneut gebeten, ihrem Personal auf Wunsch eine Berechtigung entsprechend dem unten zum Download bereitstehenden Muster auszustellen.
Die Testungen können in Haus- oder Facharztpraxen, in Corona-Schwerpunktpraxen sowie in Apotheken, die die Durchführung von Antigenschnelltests anbieten, durchgeführt werden. Eine Testmöglichkeit mittels PCR-Test entfällt für die prophylaktische Testung. Informationen zum Ablauf entnehmen Sie bitte dem unter www.km-bw-de veröffentlichten Merkblatt des Sozialministeriums.
Anlassbezogene Teststrukturen gelten weiter
Bei Auftreten eines Falles in einer Schule, Kindertageseinrichtung oder Einrichtung der Kindertagespflege können Kontaktpersonen, die dort betreut werden oder tätig sind, auf SARS-CoV-2 getestet werden. Hierfür sollen Antigen-Schnelltests zum Einsatz kommen, um ein möglichst schnelles Ergebnis zu ermöglichen. Die namentliche Festlegung der Personen, denen eine Testung angeboten wird, erfolgt durch die zuständigen Gesundheitsämter in Abstimmung mit den Schulleitungen bzw. Einrichtungsleitungen/-trägern. Kinder, die ausschließlich im Kita-Kontext (analog Kindertagespflege) Kontakt mit einem positiv getesteten Kind hatten, werden der speziellen Kontakt-Kategorie ,,Cluster-Kinder“ zugeordnet. Durch ein negatives Ergebnis eines frühestens am fünften Tag der Quarantäne durchgeführten Tests kann die grundsätzlich 10 Tage dauernde Quarantäne für die betreffenden Kinder vorzeitig beendet werden. Auch die Testungen der ,,Cluster-Kinder“ können in den etablierten Teststrukturen der Kassenärztlichen Vereinigung in Fieberambulanzen und Schwerpunktpraxen sowie zusätzlich in Apotheken durchgeführt werden.
Auf der Seite des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg erhalten Sie weitere Informationen zu den Testmöglichkeiten für Personal von Schulen, Kitas und Kindertagespflege: https://km-bw.de/,Lde/startseite/sonderseiten/coronatest-schul-kita-personal