Die achte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (8. CoBeLVO) vom 25. Mai 2020 tritt am 27. Mai 2020 in Kraft und mit Ablauf des 9. Juni 2020 außer Kraft.
Teil 6 Bildung und Kultur regelt in
- § 12 alle Belange rund um die Schule incl. von Notbetreuungen, in
- § 13 die der Kindertageseinrichtungen, ebenfalls Notbetreuungen eingeschlossen
Die gesamte Verordnung lesen Sie hier