Heute vor zehn Jahren wurde die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verabschiedet. Verena Bentele, Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, nahm diesen Tag zum Anlass, um die besondere Bedeutung dieses wichtigen völkerrechtlichen Vertrags herauszustellen: „Die UN-BRK ist der Maßstab für Inklusion in Deutschland und Leitlinie für die Politik mit und für Menschen mit Behinderungen. Ich bin all denjenigen dankbar, die mit ihrem Engagement und ihrem Durchhaltevermögen dafür gesorgt haben, dass das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen so konkret festgeschrieben wurde.“ (Zitat auf http://www.behindertenbeauftragte.de/Pressemitteilungen).

Als erster internationaler Vertrag konkretisiert die UN-BRK universelle Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen weltweit. Länder, die die UN-BRK ratifiziert haben, erkennen die Behindertenrechtskonvention damit für sich als völkerrechtlich verbindlich an. Im Jahr 2015 hat der Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen erstmals die Umsetzung der UN-BRK in Deutschland überprüft und dabei positive Punkte, wie beispielsweise die Anerkennung der Gebärdensprache als offizielle Sprache herausgestellt. Zugleich wurden aber auch über 60 Empfehlungen mit auf den Weg gegeben, um die Umsetzung der UN-BRK in Deutschland weiter voranzutreiben, darunter u.a. die Beseitigung von Wahlrechtsausschlüssen von Menschen, die in allen ihren Angelegenheiten eine rechtliche Betreuung benötigen [Siehe auch Aktuelles/Bericht des DIMR kritisiert Wahrrechtsausschlüsse], sowie sonstige Barrieren, die Menschen mit Behinderungen bei der Ausübung ihres Wahlrechts behindern.

Anlässlich des zehnjährigen Jubiläums der UN-BRK haben die Vereinten Nationen einen englischsprachigen Kurzfilm produziert, den Sie sich hier ansehen können.