Das Präsidium des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. (DV) hat in seiner Sitzung vom 27.09.2016 Empfehlungen zur Zulassung in die Ausbildung zur Heilpädagogin/zum Heilpädagogen an Fachschulen und Fachakademien verabschiedet.

Die Empfehlungen waren zuvor in einem Prozess von mehr als neun Monaten in enger Absprache und unter Mitwirkung des BHP im Rahmen der Arbeit des Fachausschusses für Soziale Berufe beim Deutschen Verein erarbeitet worden.

Mit den Empfehlungen soll ein möglichst einheitlicher Standard bei der Zulassung in die Ausbildung an Fachschulen und Fachakademien erreicht werden. Außerdem sollen auch Personen aus sogenannten teilaffinen Berufen (bspw. aus der Logopädie oder der Kinderkrankenpflege) die Möglichkeit erhalten, zur Ausbildung zugelassen zu werden. Das Papier betont den Wert der Fachschul- und Fachakademieebene in der Ausbildungslandschaft im Bereich der Heilpädagogik in Deutschland und beinhaltet auch die Forderung, die KMK Rahmenvereinbarung für Fachschulen für den Bereich Heilpädagogik um ein aussagekräftiges Ausbildungsprofil zu ergänzen.

Aktuell werden nach Erkenntnissen des BHP Heilpädagoginnen und Heilpädagogen an mehr als 100 Fachschulen und Fachakademien sowie an 17 Hochschulen ausgebildet. Eine qualitativ hochwertige Ausbildung ist für die berufspolitischen Ziele des BHP essentiell, um die Akzeptanz und Wertschätzung für Heilpädagoginnen und Heilpädagogen weiter zu steigern. Der BHP arbeitet dazu eng mit der Ständigen Konferenz von Ausbildungsstätten in Deutschland (STK) und dem Fachbereichstag Heilpädagogik zusammen.

Lesen Sie hier die vollständige Empfehlung/Stellungnahme des Deutschen Vereins.